P&R-Gruppe: Ungereimtheiten mit den Containern
Anleger wurden wohl über Jahre zu Unrecht im Glauben gelassen, Eigentümer von Containern zu sein. Der Verdacht, dass weniger Container im Bestand waren, als die Anleger gekauft haben, bekommt durch die Aufklärung im Rahmen der Insolvenz weiteren Aufschub.

(firmenpresse) - Folglich nimmt die Staatsanwaltschaft den Fall „P&R-Container“ unter die Lupe; sie äußert sich wegen der Komplexität des Zahlenwerks zunächst nur vorsichtig und bestätigt, dass ein Vorermittlungsverfahren gäbe.
Konkret wird das Handelsblatt in seiner Online-Ausgabe vom 13.05.2018. Eine Recherche der Journalisten anhand der individuellen Containerkennzeichnungen brachte zu Tage, dass von P&R-Firmen im Jahre 2015 als neu verkaufte Container schon 2002 in China hergestellt sein sollen. Das ist nur eines von mehreren Beispielen, wie P&R-Anleger auf den Holzweg geführt worden sein sollen.
Ungereimtheiten mit den Containern
Ebenso soll ein Teil der Container ohne das Wissen von P&R-Anlegern verschrottet worden sein. Die Folge: Anleger wähnten sich auf Grund der vermeintlichen Eigentumsurkunden abgesichert, doch die Container gab es schon längst nicht mehr.
Ein weiteres Beispiel der Zahlentrickserei: Einige der auf den Eigentumszertifikaten genannten Containernummern erwiesen sich bei Überprüfungen als so „neu“, dass sie zum Zeitpunkt des Kaufs durch Anleger noch gar nicht existierten; dabei handele es sich um Zertifikate, die auf Anfordern von Investoren erst nachträglich ausgestellt worden sind.
Solche Ungereimtheiten würden zu der Angabe passen, dass die vorläufigen Insolvenzverwalter bei ihrer Prüfung feststellen mussten, dass es bei P&R Notverkäufe gegeben habe, die dazu dienten, den Schein eines solventen Unternehmens zu wahren. Aus diesen Verkäufen seien dann Mieten und Rückzahlungen an Anleger erfolgt.
Getäuschte Anleger sollten daher zu Recht die Forderung nach Rückzahlung ihres Investments erheben.
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Datum: 15.05.2018 - 10:20 Uhr
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