Erleichterungen für das Engagement deutscher Unternehmen in der Ukraine

Erleichterungen für das Engagement deutscher Unternehmen in der Ukraine

ID: 161271

Ende 2009 sind in der Ukraine eine Reihe von Gesetzen in Kraft getreten, welche die Überwindung der negativen Folgen der Wirtschaftskrise sowie die Verbesserung des Investitionsklimas der Ukraine bezwecken.



(firmenpresse) - Z. B. wurde die Höhe des Mindeststammkapitals für die Gründung einer ukrainischen GmbH auf lediglich UAH 869,- (ca. EUR 80,-) herabgesetzt.

Außerdem wurde die Frist für Devisenverrechnungen nach Außenwirtschaftsverträgen geändert. Die bisherige 180-tägige Frist für die Abwicklung von Zahlungen (die sog. „180-Tage-Regelung“) wurde wieder auf 90 Tage reduziert. Der Erlös des ukrainischen Unternehmens in Fremdwährung hat auf seinen Bankkonto innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist einzugehen, allerdings nicht später als 90 Tage nach der Zollabwicklung von ausgeführten Waren.

Darüber hinaus sind im Jahr 2009 viele neue Bestimmungen in Bezug auf das Aufenthaltsrecht und das Bauerlaubnisverfahren in Kraft getreten. Ferner wurde die Registrierung des Grundstückserwerbs in der Ukraine vereinfacht.

Der Investitionsführer Ukraine 2010 gibt ausführliche Antworten zu den wichtigsten rechtlichen und steuerrechtlichen Fragen, die bei einem Firmenengagement in der Ukraine berücksichtigt werden sollten.

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Datum: 10.02.2010 - 16:27 Uhr
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