Dashcams: Auch eigenes Fehlverhalten wird aufgezeichnet
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Gerichte wägen ab, ob die Aufnahmen zugelassen werden
Außerdem werden die Daten von Dashcams trotz des Urteils nicht automatisch bei jedem Verfahren zugelassen. Die Aufnahmen sind immer noch nach geltendem Recht unzulässig und verstoßen gegen den Datenschutz. Aber die Gerichte können abwägen, ob der Datenschutz oder die Aufklärung im Vordergrund stehen. Letzteres ist in der Regel bei Unfällen mit Personenschäden der Fall.
Wer nun eine Dashcam kaufen will, sollte darauf achten, dass sie über einen sogenannten G-Sensor verfügt, der einen Aufprall registriert und dann die letzten Minuten der Aufnahmen vor dem Löschen schützt. Solche einfachen Kameras gibt es schon ab 50 Euro. Ab 150 bis 300 Euro steigt die Bildqualität, die Kameras verfügen über Nachtsichtausstattung, Navi-Funktion, GPS-Sender oder eine Geschwindigkeitserkennung.
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Datum: 23.05.2018 - 10:57 Uhr
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