DSGVO für Schulen, Teil 3: Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

DSGVO für Schulen, Teil 3: Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten

ID: 1615340

Auswirkungen der DSGVO auf den schulischen Alltag - Ein Praxisleitfaden



(firmenpresse) - Schulen müssen ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten personenbezogener Daten führen und der Aufsichtsbehörde auf Verlangen vorlegen. Betroffene Personen können Auskunft über ihre gespeicherten Daten verlangen und ihre Löschung beantragen. Auftragsverarbeiter wie Netzwerkbetreiber und Software-Hersteller müssen erfasst und die Einhaltung des Datenschutzes nachgewiesen werden.

-----

Nach Artikel 30 der DSGVO müssen Schulen ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten führen, die ihrer Zuständigkeit unterliegen. Das bedeutet, jede Schule muss schriftlich oder elektronisch ein Verzeichnis darüber führen, welche personenbezogenen Daten wann, wo und wie erfasst, gespeichert und verarbeitet werden. Auch wenn die Datenverarbeitung selbst an anderer Stelle stattfindet - etwa, wenn die Schule eine Cloud-Plattform nutzt - liegt Auftragsdatenverarbeitung vor. Die Schulleitung hat die Verantwortung, kann aber die Aufgabe, das Verzeichnis zu führen, delegieren.

Verarbeitungstätigkeiten an der Schule

Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten ist eine Übersicht über die Prozesse der Datenverarbeitung an der Schule und verschafft der zuständigen Aufsichtsbehörde einen Überblick über das Datenschutz-Niveau der Schule. Das Verzeichnis muss der Aufsichtsbehörde auf Verlangen vorgelegt werden.

Grundsätzlich müssen in diesem Verzeichnis alle relevanten Daten zur Verarbeitung personenbezogener Daten erfasst werden. Damit kann die Schule prüfen, ob die Datenverarbeitung überhaupt zulässig ist. Andererseits versetzt es sie in die Lage, ihrer Informationspflicht nachzukommen und die Auskunftsrechte der betroffenen Personen wahren zu können. Verarbeitungstätigkeiten fallen etwa bei der Neuaufnahme von Schülern an.

"Da kommt eine Menge Arbeit auf die völlig unvorbereiteten Schulen zu", weiß Schul-IT-Experte Volker Jürgens. "Die systematische Erstellung der einzelnen Verzeichnisse in der Schule betrifft ja nicht nur die Schülerdaten, sondern zum Beispiel auch die Unterlagen von Lehrern, die sich an der Schule bewerben."



Welche Daten erfasst werden

Artikel 30 DSGVO beschreibt, wie das Verzeichnis aufzubauen ist und welche Angaben zu jeder Verarbeitungstätigkeit zu machen sind. Das sind zum Beispiel der Name und die Kontaktdaten der Schule und des Verantwortlichen in der Schule sowie des Datenschutz-Beauftragten, der Zweck der Verarbeitung der Daten, die Daten-Kategorien (Name, Geburtsdatum, Anschrift) und betroffenen Personenkreise (Schüler, Eltern, Lehrer). Außerdem Angaben darüber, mit wem Daten innerhalb und außerhalb der Schule geteilt werden, wer Zugriff auf die Daten in der Schule (Akten wie digitalisierte Daten) hat, welche Software zur Datenerfassung und -verwaltung eingesetzt wird und wie lange die Daten gespeichert werden: Fristen und Löschfristen sind für Schulen vorgegeben.

Weiterhin werden der Speicherort der Daten, die Liste der externen Dienstleister und technisch-organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz wie Datensicherung und Zutrittskontrolle erfasst. Informationen zur Erstellung der Verzeichnisse müssen die Verantwortlichen bei den zuständigen Personen und Unternehmen (zum Beispiel Netzwerkbetreuer) einholen. Die Schulleitung ist für die Erstellung der Verzeichnisse zuständig, da sie die Verantwortung für das Einhalten von datenschutzrechtlichen Vorgaben trägt.


WEITERFÜHRENDE LINKS

++ DSGVO für Bildungseinrichtungen: Info-Veranstaltungen im Juni

++ Bildungsportal des Landes NRW: "Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung"

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

AixConcept bietet seit mehr als 14 Jahren schlüsselfertige IT-Konzepte für den Bildungsbereich und setzt sie komplett um. Schulen und pädagogische Institutionen erhalten Beratung, Konzeption, Umsetzung und Support aus einer Hand. Aus der Firmenzentrale in Aachen und mit Partnern betreut AixConcept über 1.600 Schulen in Deutschland und dem deutschsprachigen Ausland und ist damit Marktführer im deutschen Schulmarkt. www.aixconcept.de

Die Pressemitteilung darf - auch in geänderter oder gekürzter Form - mit Quelllink auf die Homepage kostenlos verwendet werden.



Leseranfragen:

Marshallstraße 23, 52066 Aachen



PresseKontakt / Agentur:




drucken  als PDF  an Freund senden  Fachkongress der Fitness- und Gesundheitsbranche in Mannheim Schulabschluss geschafft? was nun-
Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 29.05.2018 - 14:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1615340
Anzahl Zeichen: 3995

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Sabine Faltmann
Stadt:

Aachen


Telefon: +49.241.5707 3570

Kategorie:

Bildung & Beruf


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 474 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"DSGVO für Schulen, Teil 3: Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

AixConcept (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Warum Schulen nicht auf Distanzlernen vorbereitet sind ...

Stolberg, 19.01.2021.- Als im letzten Jahr die große Ernüchterung bezüglich der Ergebnisse der ersten Lockdown-Phase und des Distanzunterrichts eintrat, gelobte die Politik Besserung und versprach mehr Geld und Unterstützung. Die große Frage lau ...

AixConcept besetzt neue Stellen mithilfe der interim Group ...

Seit seiner Gründung hat sich der Schul-IT-Experte AixConcept mit wachsendem Kundenstamm auch stets nach weiteren qualifizierten Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen umgesehen. Die rasante Entwicklung der digitalen Bildung, die durch das Corona-bedingt ...

AixConcept führt Sprechstunde für Kunden ein ...

AixConcept bietet für Pädagoginnen und Pädagogen regelmäßig eine offene Fragestunde, in der sie Antworten auf Fragen im Umgang mit der IT bekommen. Ergänzend zur Plattform einfachdigitallernen.de können die Interessent*innen hier Information u ...

Alle Meldungen von AixConcept


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z