Kündigungsschutzklage: Aussichten für Arbeitnehmer

Kündigungsschutzklage: Aussichten für Arbeitnehmer

ID: 1615867

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.



Fachanwalt BredereckFachanwalt Bredereck

(firmenpresse) - Nach einer Kündigung haben manche Arbeitnehmer Angst, zum Anwalt zu gehen und sich gegen die Kündigung zu wehren. Warum das falsch ist und warum der Arbeitnehmer stattdessen wehrhaft für sein Recht einstehen sollte, erklärt Arbeitsrechtler und Kündigungsschutz-Experte Alexander Bredereck.



Arbeitgeber denken in der Regel wirtschaftlich: Wenn im Team etwas schief läuft oder die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens gefährdet ist, greift man schnell zur Kündigung als "Allheilmittel". Das Unternehmen soll dadurch "schlanker" werden und "effizienter". Manch ein Chef will sich die Kosten einer Supervision oder einer Konfliktberatung sparen. Auch strukturelle Missstände will man manchmal lieber nicht angehen. Da ist der Rauswurf, die Kündigung eines missliebigen Mitarbeiters oft die kostengünstige Lösung, jedenfalls kurzfristig.



Arbeitnehmern fällt es häufig nicht so leicht, rein wirtschaftlich zu denken. Viele Mitarbeiter hängen an ihrem Unternehmen, da haben sich Loyalitäten aufgebaut, die auch nach einer Kündigung spürbar sind. Manche Arbeitnehmer fürchten sich vor Nachteilen. Als Arbeitsrechtler kann ich jedem Arbeitnehmer nur raten, folgendes zu bedenken: Jeder Arbeitnehmer ist durch das Arbeitsrecht geschützt, beispielsweise gegen Willkür und Diskriminierung. Häufig geht der Schutz weit darüber hinaus, wenn etwa das Kündigungsschutzgesetz anwendbar ist oder ein Sonderkündigungsschutz greift. Diesen arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerschutz sollte jeder Mitarbeiter versuchen, so gut, wie möglich für sich zu nutzen.



Man kann es auf folgenden Nenner bringen: Mit einer Kündigungsschutzklage hat der Arbeitnehmer die Chance, seinen Kündigungsschutz entweder einzuklagen und damit seinen Arbeitsplatz wieder zu bekommen. Oder man verhandelt vor dem Arbeitsgericht eine Abfindung, deren Höhe sich daran orientiert, wie weitreichend sein Kündigungsschutz ist.



Darum: Jeder sollte seinen Kündigungsschutz als Wert begreifen, den er vor Gericht einklagen oder "veräußern" kann. Nicht jeder wird auf seinem nächsten Arbeitsplatz genauso gut vor einer Kündigung geschützt sein; nicht immer wird einen beispielsweise das Kündigungsschutzgesetz vor einer betriebsbedingten Kündigung schützen. Man sollte eine Kündigungsschutzklage als Chance begreifen, einen verhältnismäßig sicheren Arbeitsplatz zu behalten oder wenigstens eine satte Abfindung herauszuholen!





Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag: Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de



Was wir für Sie tun können: Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.



Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten.



15.05.2018



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Datum: 30.05.2018 - 14:40 Uhr
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