Deutscher Verbraucherschutzring e.V.: Medienfonds avancieren vom Steuerspar- zum Steuerzahlmodell

Deutscher Verbraucherschutzring e.V.: Medienfonds avancieren vom Steuerspar- zum Steuerzahlmodell

ID: 161601
(firmenpresse) - Erfurt/Jena (11. 2.2010). Die seit Ende der 1990er Jahre vielfältig und vielgestaltig aufgelegten Film- oder Medienfonds waren einst Erfolg versprechende "Renner" nicht nur auf dem deutschen Kapitalanlagemarkt. Bundesweit machten Medienfonds als lohnenswertes Steuersparmodell Furore, nun gibt es seit geraumer Zeit dazu leider Negativschlagzeilen: Mehrere Tausend Anleger hatten von etwa 1998 mehrere Millionen Euro investiert, schätzen Experten. Steuern sparen einerseits und märchenhafte Renditen andererseits versprachen die bunten Angebotsprospekte unterschiedlicher Anbieter.

"Inzwischen schwanken die Anleger zwischen Ernüchterung und banger Sorge um ihr Geld", betont Claudia Lunderstedt-Georgi, Geschäftsführerin des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. (DVS). Seit fast drei Jahren sind hier mehrere DVS-Vertrauensanwälte auch im Bereich Film- und Medienfonds tätig, dazu wurde eine spezielle Arbeitsgemeinschaft "Medienfonds" gegründet. Was einst als Steuersparmodell gepriesen wurde, entpuppt sich nun als Steuerzahlmodell: Nachdem die Bayerische Finanzverwaltung im Frühjahr 2009 entschieden hat, die Steuervorteile bei leasingähnlichen Filmfonds rückwirkend abzuerkennen, drohen den Anlegern jetzt empfindliche Steuernachzahlungen!

Erst Ende 2005 wurden die Vergünstigungen von der Bundesregierung ganz abgeschafft, doch die späte Einsicht der Politiker, dass Verluste aus Steuersparmodellen wie Medienfonds oder auch Schiffsbeteiligungen nur noch mit Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle gegen gerechnet werden dürfen, nützt den zahlreichen Anlegern sicher nicht viel. Zudem waren viele Anleger z.B. über die Risiken der Fremdfinanzierung durch große deutsche Banken nicht umfassend informiert worden: Das Geld der Anleger wurde nicht (wie den Steuerbehörden vorgegaukelt) zu 100 Prozent sondern nur zu 20 Prozent in Filmproduktionen investiert. 80 Prozent erzielten auf Festgeldkonten gute Zinsen und standen nach Ablauf der Fondfrist wieder zu 100 Prozent der ursprünglichen Summe zur Verfügung. So hatten Medienfondsanbieter neben Steuerersparnissen auch eine sichere Rückzahlung garantiert, völlig unabhängig vom Erfolg der Filme. Erst sehr spät wurden Anleger über den finanziellen Misserfolg ihrer Fondsbeteiligungen informiert, und dann schoben die Anbieter als Ursachen meist die allgemeine Wirtschaftskrise sowie das "Zurückrudern" der Finanzbehörden vor.



Nun stünden teils empfindliche Steuernachzahlungen ins Haus, weiß Claudia Lunderstedt-Georgi vom Deutschen Verbraucherschutzring e.V. Wenn die zuständigen Finanzämter an den Wohnorten der Anleger diese informieren, dass anfängliche Steuervorteile nach aktueller Rechtssprechung nicht mehr gewährt werden können, gäbe es für viele ein "böses Erwachen", befürchtet Lunderstedt-Georgi. Damit könnten vielfach Schadensersatzansprüche der Anleger in den Vordergrund rücken. Daher rät die DSV-Geschäftsführerin unbedingt zur Überprüfung der Fondsunterlagen und des dazugehörigen Schriftverkehrs. Spätestens nach Eingang der Steuerbescheide für das Jahr 2009 sollten ganz besonders Medienfondsanleger ihre Dokumente von einem Fachmann beurteilen lassen. Denn bei zivilrechtlichen Ersatzforderungen seien immer auch Verjährungsfristen zu beachten.

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Der DVS bündelt unter anderem die Interessen geschädigter Kapitalanleger und setzt diese gegen die schädigenden Unternehmen durch. Als eingetragener Verein arbeitet er mit spezialisierten und erfahrenen Rechtsanwälten zusammen.

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Datum: 11.02.2010 - 12:50 Uhr
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