Verlust durch Kapitalanlage? Prozessfinanzierung hilft! Stellen Sie uns einfach Ihre Finanzierungsanfrage.
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Geld verloren durch miese Anlageberatung, zweifelhafte Produkte oder Anlagebetrug? Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung.

(firmenpresse) - Bei Kapitalanlagen wird oft Ausgeblendet, dass die schönsten Pläne sich nicht so verwirklichen, wie man sich dies als Anleger vorgestellt hat oder auch völlig scheitern können, denn auch am Markt gut positionierte Unternehmen können plötzlich zusammenbrechen.
So sind zum Beispiel wegen der anhaltenden Schifffahrtskrise zahlreiche Schiffsfonds in Insolvenz oder finanzielle Not geraten. Besonders bei einer Insolvenz besteht für den Anleger die finanzielle Bedrohung durch erhebliche Verluste bis hin zum Totalverlust. Dazu kann der Insolvenzverwalter im Rahmen seines Aufgabenkreises die Ausschüttungen zur Insolvenzmasse ziehen.
Viele Anlageentscheidungen werden auf emotionaler Ebene getroffen. Das trifft insbesondere bei sogenannten „grünen Anlagen“ zu. Vielen Anlegern fällt es dann schwer, sich auch wieder davon zu trennen.
Bei notleidenden Anlagen werden, dann aber die Entscheidungen der Anleger wieder auf emotionaler Ebene getroffen.
Hier hat sich, beding auch durch äußere Einwirkungen, ein automatisches unbewusstes System entwickelt lieber den Verlust hinzunehmen als „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher zu werfen. Im Gegensatz zu der ursprünglichen äußerst positiv besetzten Anlageentscheidung, tritt nun die Maximierung von Chancen in den Hintergrund. Bei Anlageverlust hat sich die ursprüngliche Motivation, dem Versprechen hoher Gewinne Glauben zu schenken, ins Gegenteil verkehrt. In der Aufarbeitung des Verlustes ist für den Anleger zur Hauptfrage geworden, was man bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen noch alles verlieren könnte und keineswegs was man gewinnen kann!
Erste Schritte zur Vermögenswiederherstellung
Wir wissen, dass hohe Anwalts- und Gerichtskosten zu einer manchmal nicht zu überwindenden Hürde geworden sind. Vor allem dann, wenn man über keine Rechtsschutzversicherung verfügt. Da ist dann auch die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts, dass der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten darf, für die Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.
•Wenn Sie glauben, dass Sie bei Ihrer Kapitalanlage nicht richtig beraten wurden, Ihnen wichtige Sachverhalte vorenthalten wurden oder nicht alles mir Rechten Dingen zugeht, ist der Rechtsweg die beste Option.
Der BSZ e.V. bietet Fördermitgliedern der BSZ e.V. Fördergemeinschaft Prozessfinanzierung kostenlos einen fokussierten Ansatz, der Ihnen eine ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen zum Ausgleich Ihres finanziellen Schadens vermittelt.
Das zwischen den Banken und Anlagegesellschaften die ihren Kunden die Kapitalanlage verkauft haben und den Anlegern meist bestehende strukturelle Ungleichgewicht kann der Anleger durch die Inanspruchnahme einer Prozessfinanzierungsgesellschaft ausgleichen.
Prozesskostenfinanzierung ermöglicht geschädigten Anlegern, die nicht über die notwendigen Finanzmittel verfügen oder von der Rechtsschutzversicherung abgelehnt wurden, faire Prozesse zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche ohne finanzielles Risiko.
Bei der Prozesskostenfinanzierung treten Klienten das Kostenrisiko an den Finanzierer ab und im Gegenzug beteiligen sie ihn zu einem vereinbarten Prozentsatz im Erfolgsfall. Sie können alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und befinden sich in einer stärkeren Verhandlungsposition.
Die gute Nachricht ist, dass die zumindest teilweise Wiederbeschaffung verloren gegangenen Geldes oft nicht so aussichtslos ist, wie viele Geschädigte glauben.
Der unsägliche Spruch man solle kein „gutes Geld“ dem „schlechten Geld“ hinterher werfen, ist eine Erfindung der Finanzbranche, die sich damit vor Klagen der Anleger schützen will.
•Nach dem heutigen Stand der Rechtsprechung dürfte es kaum noch Kunden beratender Banken geben, die sich gefallen lassen müssten, an erfolglosen Fondsbeteiligungen festgehalten zu werden. Mit kundiger rechtsanwaltlicher Hilfe bieten sich Erfolg versprechende Möglichkeiten, Schadensersatzansprüche umzusetzen. Das betrifft nicht nur aktuelle Fonds, sondern auch Vorgänge, die Jahre zurückreichen. In der überwiegenden Zahl solcher Fälle werden an beratende Banken Rückvergütungen geflossen sein. Das führt grundsätzlich zu einer Haftung von Kreditinstituten, die sich an, wie es der Bundesgerichtshof formuliert, fragwürdigen Vereinbarungen hinter dem Rücken ihrer Kundschaft beteiligt haben.
Wollen Sie einen Rechtsanspruch gegenüber einem Dritten geltend machen, ohne selbst das Prozesskostenrisiko zu tragen?
Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft nimmt Ihnen das Risiko ab!
Stellen Sie uns einfach Ihre Finanzierungsanfrage.
•Die Prozessfinanzierungsgesellschaft übernimmt für Sie das gesamte Prozesskostenrisiko.
•Sie erhalten die Chance, Ihren Rechtsanspruch ohne finanzielles Risiko einzuklagen.
•Sie beteiligen die Prozessfinanzierungsgesellschaft nur im Erfolgsfall am Erlös.
•Sie haben mit der Prozessfinanzierungsgesellschaft einen starken und finanzkräftigen Partner an Ihrer Seite.
•Wir kämpfen für Sie mit unabhängigen Partnern und haben keine Angst vor großen Namen, mächtigen Konzernen und finanzkräftigen „Gegnern“
•Für Fördermitglied der „BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Prozesskostenfinanzierung“ kostenlose Prüfung und Beurteilung Ihres Finanzierungsantrags.
Auf Basis der von Ihnen übermittelten Informationen, prüfen und beurteilen unsere unabhängigen und renommierten Partner-Anwälte fallbezogen und unter Berücksichtigung örtlicher Rechtssprechungsgepflogenheiten die Erfolgswahrscheinlichkeit Ihres Rechtsanspruchs sowie die Bonität des Anspruchsgegners. Ist Ihr Anspruch erfolgversprechend und die Bonität des Anspruchsgegners gewährleistet, so steht einer Finanzierung Ihres Prozesses nichts mehr im Weg und Sie erhalten von der Prozessfinanzierungsgesellschaft ein verbindliches Vertragsangebot zur Übernahme Ihrer Prozessfinanzierungskosten.
Die vertragliche Erfolgsbeteiligungsvereinbarung beinhaltet u.a. die prozentuelle Höhe der Erfolgsprovision der Prozessfinanzierungsgesellschaft sowie die Modalitäten des Prozesses sowie des Finanzierungsvertrags.
Prinzipiell gilt:
Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für das BSZ e.V. Fördermitglied keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft. Der Kunde hat nicht das geringste Risiko!
Bei folgenden Problemen können Sie wegen einer Prozessfinanzierung anfragen:
•Kapitalanlageverluste
•Versicherungsstreitigkeiten
•Lebensversicherungen
•Fondsverluste
•Schadensersatz bei Personenschäden
•Falschberatung durch Banken
•Fehlberatung durch Rechtsanwälte
Zur rechtlichen Einschätzung einer Prozesskostenfinanzierungsanfrage werden folgende Unterlagen benötigt:
Bei Versicherungen werden benötigt:
1.Antrag
2.Versicherungsschein
3.AGB`s
4.Einzahlungs-,Auszahlungsdatum
5.Sonstige Verkaufsunterlagen (Folder Verkaufsprospekte, etc.)
Bei sonstigen Finanzinstrumenten werden benötigt:
1.Zeichnungsschein
2.AGB`s
3.Einzahlungs-, Auszahlungsdatum
4.Sonstige Verkaufsunterlagen (Folder Verkaufsprospekte, etc.)
Ohne Risiko sicher gewinnen!
Die Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft übernimmt sämtliche Kosten, Auslagen und Gebühren, insbesondere Rechtsanwalts-, Gutachterkosten und sonstige Honorare, sowohl im vorprozessualen, als auch im Prozessstadium.
•Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche wird Ihnen somit ein „Rundum Sorglos Paket“ angeboten!
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solidar-Service Prozessfinanzierung anschließen.
Für Fördermitglieder der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Solidar-Service/Prozessfinanzierung kostenlose Prüfung und Beurteilung Ihres Finanzierungsantrags!
Der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft Solidar-Service/ Prozessfinanzierung können Sie online beitreten. Sie unterstützen die BSZ® e.V. Fördergemeinschaft Prozessfinanzierung mit einem einmaligen Förderbeitrag, dessen Höhe Sie selbst bestimmen können, wobei der Mindestbetrag von € 150.00 nicht unterschritten werden darf.
Direkter Link zum Anmeldeformular:
https://sammelklagen.wordpress.com/anmeldung
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816810
Telefax 06071- 9816829
E-Mail: BSZ-eV@t-online.de
Internet: http://www.sammelklagen.de
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Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Gelingt der Prozesskostenfinanzierungsgesellschaft die Durchsetzung der Ansprüche nicht - geht also der Prozess verloren - fallen für das BSZ e.V. Fördermitglied keine Kosten an. Sämtliche Prozesskosten gehen in diesem Fall zu Lasten der Finanzierungsgesellschaft. Der Kunde hat nicht das geringste Risiko!
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Datum: 06.06.2018 - 14:03 Uhr
Sprache: Deutsch
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Anzahl Zeichen: 9684
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Horst Roosen
Stadt:
Dieburg
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Kategorie:
Finanzdienstleistung
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