Bahnhofsbereich Biberach (Baden) - Unberechtigtes Überqueren der Gleise ist verboten und lebensgefährlich
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Bahnhofsbereich Biberach (Baden) - Unberechtigtes Überqueren der Gleise ist verboten und lebensgefährlich
Seit der Eröffnung des Zuganges vom Park Ride-Platz zum Bahnsteig 2 nutzen viele Einwohner Biberachs im Bahnhof den Weg über die im Regelfall geschlossene Reisendenüberführung zwischen Gleis 1 und 2 als Abkürzung zwischen den Wohngebieten.
Im Interesse der eigenen Sicherheit darf nur der etwa 100 Meter längere Weg über die Bahnhofstraße - unter den Gleisen hindurch - genutzt werden.
Der Bahnhofsbereich wird ab sofort verstärkt durch die Bundespolizei bestreift. Bei einmaligem Überschreiten der Gleise ergeht eine gebührenpflichtige Verwarnung wegen einer Ordnungswidrigkeit, im Widerholungsfall eine Anzeige wegen gefährlichen Eingriffs in den Eisenbahnverkehr.
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Ursula Eickhoff
Sprecherin Baden-Württemberg
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Datum: 12.02.2010 - 15:05 Uhr
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