Vorabgewinn - FG Münster zur Angemessenheit der Gewinnverteilung

Vorabgewinn - FG Münster zur Angemessenheit der Gewinnverteilung

ID: 1621257

Vorabgewinn - FG Münster zur Angemessenheit der Gewinnverteilung




(firmenpresse) - Ein Gewinnvorab für eine am Vermögen der KG nicht beteiligten Komplementär-GmbH ist laut dem FG Münster zulässig, wenn die Komplementär-Gesellschafter keine Geschäftsführervergütung erhalten.



Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 23. Februar 2018 entschieden, dass ein Vorabgewinn für eine am Vermögen der Kommanditgesellschaft nicht beteiligten Komplementär-GmbH keine unangemessene Gewinnverteilung darstellt. Voraussetzung ist aber, dass die Gesellschafter der Komplementär-GmbH auf eine Vergütung ihrer Geschäftsführertätigkeit verzichten (Az.: 1 K 2201/17 F).



Die Konstellation, dass die Gesellschafter der Komplementär-GmbH zugleich auch Kommanditisten der KG sind, ist durchaus verbreitet. Häufig erhalten sie dabei keine gesonderten Vergütungen für ihre Geschäftsführungsleistungen. Das Finanzgericht Münster hatte daher über die Frage von grundsätzlicher Bedeutung zu entscheiden, ob unter diesen Rahmenbedingungen der Komplementär-GmbH ein Vorabgewinn als Vergütung für die Übernahme des Haftungsrisikos und der Ausübung der Geschäftsführung gewährt werden kann. Das FG Münster hat diese Frage bejaht, wegen der grundsätzlichen Bedeutung aber die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.



In dem zu Grunde liegenden Fall erhielt die Komplementär-GmbH für die Geschäftsführung und Übernahme der Haftung einen jährlichen Vorabgewinn. Der nach Abzug des Vorabgewinns verbleibende Gewinn sollte unter den Kommanditisten im Verhältnis ihrer Kapitalanteile aufgeteilt werden. Die beiden Kommanditisten, die auch Gesellschafter und Geschäftsführer der Komplementärin waren, tätigten laufend monatliche Entnahmen, die von den Gewinnanteilen gedeckt waren. Eine Vergütung für die Geschäftsführertätigkeit erhielten sie nicht.



Nach einer Außenprüfung sah das zuständige Finanzamt diese Gewinnverteilung als unangemessen an und rechnete den der Komplementär-GmbH zugewiesenen Vorabgewinn zu gleichen Teilen den Kommanditisten zu. Dies begründete es damit, dass die Geschäftsführertätigkeit bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht von der Komplementärin, sondern von den Kommanditisten erbracht werde.





Die hiergegen gerichtete Klage hatte Erfolg. Das FG Münster entschied, dass die Gewinnverteilungsabrede weder hinsichtlich ihrer einzelnen Bestandteile noch in der Gesamtschau eine wirtschaftlich unangemessene Gewinnverteilung darstelle. Für die Übernahme der Geschäftsführung und des Haftungsrisikos stehe der Komplementär-GmbH eine marktgerechte Gegenleistung zu. Dass ein Anteil am Gesamtgewinn in die Komplementär-GmbH verlagert werde, mache die Gestaltung nicht unangemessen.



Im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte können im Steuerstreit mit den Finanzbehörden beraten.



https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstreit.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  Agenda News: Scholz und Macron fordern Finanztransaktionssteuer Wirtschaftsförderer werben in Österreich für Brandenburg - WFBB setzt den Landesslogan „Brandenburg. Es kann so einfach sein.“ ein.
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 15.06.2018 - 09:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1621257
Anzahl Zeichen: 3149

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 386 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Vorabgewinn - FG Münster zur Angemessenheit der Gewinnverteilung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Bewertung des Vermögens bei der Schenkungssteuer ...
Freibeträge bei der Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer sollten genutzt werden, um den Übergang des Vermögens so steueroptimiert wie möglich zu gestalten. Werden die Freibeträge überschritten, hält der Fiskus bei Erbschaften oder Schenkungen die Hand auf. Daher sollten die Freibeträge

Kartellrecht: Enge Bestpreisklauseln bei Hotelbuchungen im Internet sind zulässig ...
Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat am 4. Juni 2019 entschieden, dass Bestpreisklauseln im engen Rahmen bei Hotelbuchungen im Internet zulässig sind (Az.: VI - Kart 2/16 (V). Hotelzimmer werden vielfach über Buchungsportale im Internet gebucht. Einige Portale verpflichteten die Hotels

OLG Frankfurt: Irreführende Werbung mit Superlativen ...
Vorsicht bei Superlativen in der Werbung. Sie können leicht irreführend sein und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, wie ein Urteil des OLG Frankfurt vom 14. Februar 2019 zeigt (Az. 6 U 3/18). Irreführende Angaben in der Werbung verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht, erklärt die Wirtschaft


Weitere Mitteilungen von GRP Rainer Rechtsanwälte


Agenda News: Scholz und Macron fordern Finanztransaktionssteuer ...
Lehrte, 15.06.2018. "Jetzt bin ich der zuständige Minister, und jetzt wird es auch was werden", sagte der SPD-Politiker am Donnerstag bei einer Veranstaltung des WDR in Berlin. Scholz verwies darauf, dass die Einführung einer Finanztransaktionssteuer bereits im vorigen und nun auch im

Agenda News: Scholz und Macron fordern Finanztransaktionssteuer ...
Lehrte, 15.06.2018. „Jetzt bin ich der zuständige Minister, und jetzt wird es auch was werden”, sagte der SPD-Politiker am Donnerstag bei einer Veranstaltung des WDR in Berlin. Scholz verwies darauf, dass die Einführung einer Finanztransaktionssteuer bereits im vorigen und nun auch im aktuel

Heilbronner Stimme: Bundespolizeigewerkschaft: Seehofer soll notfalls im Alleingang Einreiseverweigerungen durchsetzen - "damit die Bundespolizei endlich wieder ihren Job machen kann" ...
Ernst Walter, Chef der Bundespolizeigewerkschaft DPolG, fordert im Asylstreit eine rasche Entscheidung der Bundesregierung, "damit die Bundespolizei endlich wieder ihren Job machen kann". Walter sagte der "Heilbronner Stimme" (Freitag): "Damit die Bundespolizei rechtskon

Rheinische Post: NRW-Regierung prüft Flächenzertifikate ...
Die nordrhein-westfälische Landesregierung erwägt, den Flächenverbrauch mit Hilfe eines Zertifikatehandels in die richtigen Bahnen zu lenken. Das berichtet die Düsseldorfer "Rheinische Post" (Freitag). "Der Zertifikatehandel ist ein mögliches Instrument, um Flächenverbrauch z


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z