Berufungsverfahren nur bei Vorauszahlung
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Berufungsverfahren nur bei Vorauszahlung
Außerdem will der Bundesrat verhindern, dass Parteien eines Gerichtsverfahrens durch Zahlung unbegrenzt hoher Zusatzhonorare Einfluss auf Sachverständige oder Dolmetscher nehmen können. Die Möglichkeit von Zuzahlungen durch Verfahrensbeteiligte besteht seit Ende des Jahres 2006 und soll nach dem Willen der Länder wieder aufgehoben werden. Sie sei ungerecht gegenüber finanzschwachen Parteien. Da Kontrollmechanismen fehlten, bestehe Missbrauchsgefahr, so der Bundesrat.
Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet, die innerhalb von sechs Wochen dazu Stellung nehmen kann. Beide Dokumente werden dann dem Bundestag zur Beschlussfassung vorgelegt.
Der Entwurf entspricht einer vom Bundesrat bereits im März 2007 beschlossenen Fassung. Der Bundestag hat die Vorlage in der abgelaufenen Legislaturperiode jedoch nicht mehr abschließend behandelt.
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie zur Änderung des Justizvergütungs- und ?entschädigungsgesetzes
Drucksache 38/10 (Beschluss)
http://www.bundesrat.de/
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Datum: 12.02.2010 - 16:05 Uhr
Sprache: Deutsch
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