Treppenlifte: Zuschuss der Pflegekasse vom Pflegegrad abhängig
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10961(firmenpresse) - Wenn die Mobilität immer weiter abnimmt, werden auch in den eigenen vier Wänden Maßnahmen nötig, um zumindest die wichtigsten Strecken selbstständig zurücklegen zu können. Mit einem Treppenlift bleiben die Wohnbereiche in den oberen Stockwerken erreichbar - allerdings zu einem nicht gerade günstigen Preis.
In welchen Fällen ein Zuschuss der Pflegekasse infrage kommt, erklärt das Fachportal treppenlift-testsieger.de. “Entscheidend ist in erster Linie der Pflegegrad”, so Michael Barke, Ansprechpartner für den Öffentlichkeitsbereich bei dem Portal. “Bereits bei Pflegegrad 1 liegt ein Zuschuss von bis zu 4.000 Euro im Bereich des Möglichen.” Wie hoch der Anteil tatsächlich ausfällt, ist allerdings von Fall zu Fall unterschiedlich. Eine vollständige Kostenübernahme wird nur in wenigen Fällen ermöglicht.
Die Auszahlung wird von der Pflegekasse bewilligt und vorgenommen, die bei der Beantragung eine ausführliche Begründung für die Bezuschussung verlangt sowie eine klare Darstellung des Krankheitsbildes. Die Einreichung von Fotos, die die Wohnsituation zeigen, ist mitunter von Vorteil.
Lehnt die Kasse die Kostenübernahme bzw. eine Beteiligung ab, gibt es drei weitere Anlaufstellen, bei denen grundsätzliche eine Bezuschussung möglich ist: die Berufsgenossenschaft (wenn die Anschaffung des Lifts aufgrund eines Arbeitsunfalls notwendig ist), regionale Fördereinrichtungen und die Kfw-Bank.
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Datum: 27.06.2018 - 14:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Barke
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Kategorie:
Medizintechnik
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