Steuerhinterziehung - Strafbefreiende Selbstanzeige muss vollständig sein

Steuerhinterziehung - Strafbefreiende Selbstanzeige muss vollständig sein

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Steuerhinterziehung - Strafbefreiende Selbstanzeige muss vollständig sein




(firmenpresse) - Steuerhinterziehung kann mit Geld- oder Haftstrafen sanktioniert werden. Der Ausweg ist nach wie vor die strafbefreiende Selbstanzeige. Sie muss aber die hohen Anforderungen des Gesetzgebers erfüllen.



Viele Steuersünder haben in der Vergangenheit bereits die strafbefreiende Selbstanzeige genutzt. Dieser Weg steht nach wie vor offen, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und gegenüber dem Finanzamt reinen Tisch zu machen. Strafbefreiend kann die Selbstanzeige aber nur dann wirken, wenn sie die Anforderungen des Gesetzgebers erfüllt. Dazu muss sie vollständig sein und sie muss rechtzeitig gestellt werden, d.h. die Steuerhinterziehung darf noch nicht durch die Behörden entdeckt sein, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.



Die Selbstanzeige bleibt zwar der Königsweg, um in die Steuerlegalität zurückzukehren, sie ist allerdings auch mit vielen Fallstricken gespickt. Besonders die Anforderungen an die Vollständigkeit der Selbstanzeige kann den Laien vor quasi unüberwindbare Probleme stellen. Vollständig bedeutet, dass alle unrichtigen bzw. fehlenden Angaben für alle noch nicht verjährten Steuerstraftaten der vergangenen zehn Jahre korrigiert bzw. ergänzt werden müssen. Dazu müssen die steuerrelevanten Vorgänge der vergangenen zehn Jahre sehr detailliert aufgearbeitet werden, denn schon kleine Fehler können zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen. Es muss konkret geklärt werden, welche Angaben dem Finanzamt gegenüber gemacht werden müssen und welche Unterlagen benötigt werden, die zum Teil erst aus dem Ausland beschafft werden müssen.



Zudem muss die Selbstanzeige rechtzeitig gestellt werden, damit sie strafbefreiend wirken kann. Wurde die Steuerhinterziehung schon durch die Behörden entdeckt, kann die Selbstanzeige zwar nicht mehr strafbefreiend wirken, sie kann sich ähnlich wie ein Geständnis aber immer noch positiv auf das Strafmaß auswirken.





Wer noch unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten deponiert hat, kann jetzt noch handeln und eine Selbstanzeige stellen. Allerdings sollte damit nicht mehr lange gewartet werden. Durch den automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten steigt das Risiko, dass die Steuerhinterziehung eher früher als später entdeckt wird.



Die strafbefreiende Selbstanzeige ist eine komplexe Materie, die einer fundierten juristischer Beratung bedarf. Im Steuerrecht und Steuerstrafrecht erfahrene Rechtsanwälte sind kompetente Ansprechpartner.



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Datum: 02.07.2018 - 09:05 Uhr
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