Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Verdeckungsmord
ID: 163032
Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Verdeckungsmord
Am 6. Mai 2008 überfiel der einschlägig vorbestrafte Angeklagte eine 84-jährige Frau in ihrer Wohnung in Dresden, um sie zu berauben. Er erzwang die Herausgabe ihrer Bankkarte und veranlasste die Frau, die sich an ihre PIN-Nummer nicht mehr sicher erinnerte, ihm verschiedene mögliche Zahlenkombinationen zu nennen. Nachdem er sie gefesselt in ihrer Wohnung zurückgelassen hatte, ging er zunächst seiner Arbeit in einem Lokal nach, bevor er mehrfach erfolglos versuchte, an Bankautomaten Geld vom Konto der Frau abzuheben. Daraufhin begab er sich nochmals in ihre Wohnung und entwendete mehrere Gemälde, die er sogleich an ein Antiquariat verkaufte. Er kehrte wiederum in die Wohnung der Frau zurück, um sie jetzt zur Verdeckung seiner Raubtat zu töten. Gewaltsam ersetzte er die frühere Fesselung durch eine solche mit Paketklebeband und umwickelte damit schließlich auch ihren Kopf; die Frau erstickte.
Das Landgericht Dresden verurteilte den Angeklagten unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Darüber hinaus ordnete das Landgericht die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung an.
Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dresden durch Beschluss als unbegründet verworfen. Die Verurteilung ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 3. Februar 2010 ? 5 StR 535/09
Landgericht Dresden ? 1 Ks 300 Js 22371/08 ? Urteil vom 2. Juli 2009
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 16.02.2010 - 18:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 163032
Anzahl Zeichen: 1866
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 258 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung wegen Verdeckungsmord"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesgerichtshof (BGH) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit der urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen zu befasst. Die Klägerin entwickelt Computersoftware, die sie ganz überwiegend in der Weise vertreib
Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen ...
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass es weder irreführend ist noch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Meisterpräsenz nach der Handwerksordnung darstellt, wenn der Meister in einem Hörgeräteakustik-Unternehm
Verhandlungstermin zur Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichsvereinbarung (sog. Nettopolic ...
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den in der Terminankündigung für den 17. Juli 2013 anberaumten Verhandlungstermin in der Sache IV ZR 319/12, in der die Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichs-vereinbarung (s
Weitere Mitteilungen von Bundesgerichtshof (BGH)
Sozialministerin Schwesig für Fortsetzung der Sozialmedizinischen Nachsorge in Schwerin ...
Schwerin - Als einen wichtigen Baustein für die Unterstützung von Familien hat Sozialministerin Manuela Schwesig die Sozialmediznische Nachsorge im Schweriner Kinderzentrum bezeichnet. Schwesig sagte heute beim Besuch des Kinderzentrums: "Die Sozialmedizinische Nachsorge für schwerstkranke
Bundesgesundheitsminister verteidigt hohe Datenschutz-Standards ...
Berlin - Zu Meldungen in der heutigen Presse zum Datenschutz erklärt der Sprecher des Bundesgesundheitsministers, Christian Lipicki: "Datenschutz hat für den Bundesgesundheitsminister einen hohen Stellenwert. Deshalb gehen wir mit Themen, die den Datenschutz betreffen, äußerst sensibel
Mehr Toleranz für Kinderlärm in Berlin ...
Berlin - Geräusche, die von Kindern verursacht werden, sind künftig auch juristisch als sozial adäquat und damit zumutbar zu beurteilen. Dieser in Berlin bereits allgemein für die Verwaltung geltende Grundsatz ist jetzt auch gesetzlich verankert. Morgen tritt die Änderung des Landes-Immission
Der Papst und die katholische Bischofskonferenz sind in der Pflicht ...
Zu den Missbrauchsfällen am Canisius-Kolleg in Berlin und an anderen Institutionen der Katholischen Kirche erklärt Claudia Roth, Bundesvorsitzende von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: "Das Ausmaß der Missbrauchsfälle am Canisius-Kolleg ist erschütternd. Langjährige Praktiken der Vertuschun




