Betrogene Phoenix-Anleger können endlich die vollständige Entschädigung erwarten
Landgericht Berlin verurteilt die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zur Zahlung der gesamten gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigung / EdW erleidet erneut Niederlage / Rechtsauffassung der PWB Rechtsanwälte (Jena) bestätigt
"Damit dürfte es", so Kilian, "der EdW zunehmend schwerer fallen, ihre Teilentschädigungspraxis gegenüber den Phoenix-Anlegern weiter durchzuhalten". "Wenn drei Berufsrichter des Landgerichts Berlin klar feststellen, dass die Klage gegen einen Teilentschädigungsbescheid begründet ist, erkennt auch der zurückhaltendste Anleger die Erfolgsaussichten eines gerichtlichen Vorgehens gegen die EdW. Er wird sich nicht weiter vertrösten lassen, sondern ebenfalls Klage erheben", erklärt Kilian weiter.
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Berlin sprachen den klagenden Anlegern nicht nur die gesamte Entschädigung zu. Sie verurteilten die Entschädigungseinrichtung auch dazu, den klagenden Anlegern jeweils 90 Prozent der Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Mit dem aktuellen Urteil des Landgerichts Berlin wird die Rechtsauffassung der PWB Rechtsanwälte weiter untermauert und das bisherige Vorgehen bestätigt.
Über die Hintergründe dieser erneuten Niederlage der Entschädigungseinrichtung informiert die Rechtsanwaltskanzlei in einem ausführlichen TV-Interview mit Rechtsanwalt Kilian auf der Homepage unter www.pwb-law.com.
Der Entschädigungsfall bei der Phoenix Kapitaldienst GmbH war bereits im März 2005 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) festgestellt worden. Seit dieser Zeit warten die geschädigten Anleger auf die gesetzliche Entschädigung durch die zuständige Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen. Die EdW hatte in der Regel nur noch Teilentschädigungen zugesagt, mit der Begründung es dürfe ein "Einbehalt wegen möglicher Aussonderungsrechte" vorgenommen werden. Einigen Anlegern hatte die EdW dennoch freiwillig den vollen Entschädigungsbetrag in Höhe von 20.000 Euro gewährt, während die anderen Anleger Klagen führen müssten, um den Rest zu erlangen.
"Spätestens nach dem vor dem Landgericht Berlin erreichten Urteil besteht nun die begründete Hoffnung, dass auch die übrigen Anleger mit gerichtlicher Hilfe die gesamte Entschädigung durchsetzen und erhalten können", betont Kilian zuversichtlich. Gemeinsam mit seinem Team vertritt Rechtsanwalt Kilian über 1.900 geschädigte Phoenix-Anleger.
Hier kommen Sie direkt zum TV-Interview mit Rechtsanwalt Matthias Kilian:
http://www.pwbanwaltjena.de/justorange.cms/247_PWB-TV/auswahl/247_3-100216181129.html
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Datum: 17.02.2010 - 08:30 Uhr
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