NRW ändert zum 1. Januar 2019 seine Landesbauordnung

NRW ändert zum 1. Januar 2019 seine Landesbauordnung

ID: 1631511

- Wartungsmöglichkeit wird nun auch Eigentümern eingeräumt
- Sowohl Eigentümer als auch Mieter profitieren von Neuregelung



(firmenpresse) - In Nordrhein-Westfalen waren bisher die Eigentümer lediglich für den Einbau von Rauchmeldern zuständig, für die Wartung und Betriebsbereitschaft jedoch der Mieter. Diese Regelung führte dazu, dass einige Melder unsachgemäß gewartet wurden und der Eigentümer nie vollkommen sicher sein konnte, dass er seiner Verkehrssicherunspflicht nachkommt. Die Landesbauordnung (BauO NRW 2018) des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen ändert sich daher auf Wunsch der Eigentümer und Mieter. Das „Gesetz zur Modernisierung des Bauordnungsrechts in Nordrhein-Westfalen -Baurechtsmodernisierungsgesetz (Bau-ModG NRW)“ tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. 

Mit der Novellierung der Landesbauordnung wird ab dem 1. Januar 2019 dem Eigentümer die Möglichkeit eingeräumt, die Rauchmelder in den Wohnungen der Mieter warten zu lassen. Dies bietet dem Eigentümer die Möglichkeit, die jährlich vorgeschriebene Wartung der Rauchmelder eigenständig (z. B. durch einen Hausmeister) oder von einem Dienstleister professionell durchführen zu lassen. Hierdurch kann der Eigentümer sichergehen, dass alle Rauchmelder in den Wohnungen der Mieter regelmäßig gewartet werden und somit auch einwandfrei funktionieren. Nur durch diese Prüfung kann eine lange Lebensdauer der Geräte gewährleistet, Brände frühzeitig erkannt und Leben gerettet werden.

Die jährliche Kontrolle ermöglicht zugleich auch die Sicherstellung, dass alle relevanten Räume mit Rauchmeldern ausgestattet sind und nicht innerhalb des Jahres, durch Umzug, Renovation oder ähnliches, abhanden gekommen sind. Zudem kann sich der Eigentümer hierdurch rechtlich absichern und durch die professionelle Sicherstellung der Betriebsbereitschaft durch einen Dienstleister seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Auch die Mieter profitieren davon, da immer mehr, inbesondere ältere oder bewegungseingeschränkte Mieter, der Aufgabe nicht nachkommen können. Mit der lange geforderten Gesetzesänderung ist auch eine Finanzierung der Melder möglich,die immer mit einer jährlichen Wartung einher gehen muss, wobei alle Beteiligten, sowohl Eigentümern als auch Mieter, viel Geld sparen.

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Über Pyrexx

Pyrexx ist eine Berliner Unternehmensgruppe. Unsere Qualitätsrauchmelder sind Made in Germany und werden weltweit vertrieben. Außerdem bietet Pyrexx Dienstleistungen für die deutsche Wohnungswirtschaft an. Software-Lösungen für den professionellen Einsatz in Unternehmen runden die Angebotspalette ab. Mit unserem umfangreichen Leistungsportfolio beschreiten wir täglich neue Dimensionen im modernen Brandschutz.


Das Unternehmen Pyrexx bietet Eigentümern die Möglichkeit, sowohl Rauchmelder aus dem Hause Pyrexx, als auch Fremdrauchmelder nach DIN 14676 jährlich warten zu lassen. Durch diese professionelle Dienstleistung für die Wohnungswirtschaft wird die regelmäßige Wartung sichergestellt und dem Eigentümer sämtliche Kommunikation und Terminregelung zur Wartung mit dem Mieter abgenommen.


Weitere Informationen
Pyrexx GmbH
Spichernstr. 2
10777 Berlin
Tel.: 030 / 88716060
E-Mail: info(at)pyrexx.com
www.pyrexx.com



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Datum: 17.07.2018 - 10:47 Uhr
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Recht und Verbraucher


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Freigabedatum: 17.07.2018

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