Eine rechtskräftige Kündigung
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Die Menschen sind in ihrem Temperament recht unterschiedlich, besonders dann, wenn sie sich über etwas oder jemanden ärgern. Das gilt auch für Arbeitgeber, denn auch sie sind nur Menschen. Läuft im Betrieb etwas schief und man kann einen Mitarbeiter dafür verantwortlich machen, sind die Worte "Sie können sofort gehen" schnell gesagt oder, besser ausgedrückt, geschrien.
Für den Arbeitgeber mögen diese Worte eine Kündigung darstellen; nach dem geltenden deutschen Arbeitsrecht ist dies jedoch nicht der Fall. Jede mündliche Form, die dem Arbeitnehmer sagt, er brauche sich in der Firma nicht mehr sehen lassen, hat für ihn keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen. Er kann, um den Streit nicht eskalieren zu lassen, das Büro verlassen, sollte jedoch am nächsten Morgen wieder am Arbeitsplatz erscheinen.
Es sind nicht nur Worte, denn im heutigen digitalen Zeitalter sind Arbeitgeber schnell dabei, eine Kündigung per SMS, WhatsApp oder E-Mail auszusprechen. Diese Kündigungen sind nach dem deutschen Arbeitsrecht nicht rechtens, denn eine Kündigung muss immer in Schriftform mit der handschriftlichen Unterschrift des Arbeitgebers erfolgen. Nicht nur Arbeitgeber sind bei Kündigungen an die Schriftform gebunden, dasselbe gilt auch für Arbeitnehmer, die in der Wut gerne mal "alles hinschmeißen" wollen.
Sinnvoll ist es in jedem Fall einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren und dort Rat einzuholen. Roland Sudmann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und seit vielen Jahren in diesem Bereich tätig. Er weiß genau wie eine rechtskräftige Kündigung aussehen muss. Bevor man sich den Kopf zerbricht, ob der Arbeitsplatz auch noch morgen für den Arbeitnehmer vorhanden ist, vereinbart man einen Termin mit Fachanwalt Sudmann.
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Datum: 18.07.2018 - 17:05 Uhr
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