BWF-Gold-Skandal: Klagen gegen Rechtsanwalt S. auch vor OLG Köln abgewiesen

BWF-Gold-Skandal: Klagen gegen Rechtsanwalt S. auch vor OLG Köln abgewiesen

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Vorgehen gegen BWF-Vermittler weiter erfolgreich - Verjährung droht zum 31.12.2018 - Betroffene Anleger aufgepasst!



Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, BerlinRechtsanwalt Christian-H. Röhlke, Berlin

(firmenpresse) - Nach einer umfangreich durchgeführten Beweisaufnahme hat das Oberlandesgericht Köln (OLG) Mitte Juli 2018 eine Vielzahl von Klagen geschädigter Anleger der betrügerischen Berliner Wirtschafts- und Finanzstiftung BWF gegen einen vermeintlich verantwortlichen Hintermann, einen Berliner Rechtsanwalt, auch in zweiter Instanz abgewiesen. Zuvor hatte das Kölner Landgericht schon keine Verantwortung des Juristen erkennen können. Bitter für die Opfer ist vor allem, dass sie selbst in einigen Verfahren von Anwälten vertreten wurden, die Schadenersatzklagen gegen Vermittler und Berater entweder nicht führen wollten oder diesem Vorgehen keine Chancen einräumten. Derartige Klagen sind aber ganz im Gegenteil deutschlandweit fast ausnahmslos erfolgreich gewesen. Jetzt drohen diese Ansprüche zum 31.12.2018 zu verjähren.



Schadensersatzansprüche geltend machen - Vorsicht Verjährung



Der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der eine Vielzahl von Vermittlern für seine Mandanten erfolgreich in die Haftung genommen hat, erklärt: "Ein Schadenersatzanspruch verjährt drei Jahre, nachdem von den Tatsachen Kenntnis erlangt wurden, die ihn begründen, und zwar am Ende des Jahres. Bis dahin muss die Verjährung durch eine Klage oder z.B. Vergleichsverhandlungen unterbrochen werden. Die Betrügereien rund um die BWF sind in 2015 bekannt geworden, so dass Verjährung spätestens Ende 2018 droht. Wer jetzt noch nicht gegen seinen Vermittler vorgegangen ist, sollte sich beeilen, auch wenn eine Rechtschutzversicherung nicht vorliegt oder diese keinen weiteren Prozess - neben einem verlorenen gegen vermeintlich verantwortliche Hinterleute - mehr zahlen will. Die Vermittler sind vielfach gut beraten, auch außergerichtlich wesentliche Vergleichssummen zu zahlen. Gewinnen könnten sie einen Prozess vor Gericht unserer Beobachtung nach jedenfalls kaum", meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.



Ansprüche gegen Vermittler und Vertriebe





Weitere Ansprüche könnten bestehen gegen die strafrechtlich von dem Berliner Landgericht verurteilten Haupttäter - namentlich Herrn Gerald S., Oliver O. und Detlef B. Hier sind die Vollstreckungsaussichten aber unklar, so Röhlke. Der Anwalt rät seinen Mandanten daher in jedem Falle die Überprüfung der Ansprüche gegen Vertriebe und Vermittler. Nach den bisherigen prozessualen Erfahrungen werden einmal abgeschlossene Vergleiche von diesen auch tatsächlich erfüllt, so dass hier eine realistische Chance auf vollständige oder teilweise Schadenskompensation bestehe. Da aber vielfach wohl keine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Vermittler vorliegen dürfte, gelte das Motto: "wer zuerst kommt, vollstreckt zuerst". Zeit zu verlieren haben die betrogenen Anleger nach Röhlkes Ansicht jedenfalls nicht. Nicht in Ordnung, so die Ansicht des Berliner Juristen ist es, ihre Kunden auf sinnlose Klagen gegen andere zu verweisen.



Fazit: Betroffene Anleger sollten nicht aufgeben! Vermittler und Berater bauen auf Zeit.



"Wer drei Jahre lang Zeit, Geld und Energie in einen letztlich sinnlosen Prozess gesteckt hat, mag möglicherweise die Flinte ins Korn werfen wollen. Nach Meinung von Röhlke Rechtsanwälten ist das aber genau das Ziel der Berater und Vermittler - jetzt fünfeinhalb Monate vor dem möglichen Eintritt der Verjährung. Röhlke Rechtsanwälte raten dagegen allen betroffenen Anlegern, die Angelegenheit noch einmal alternativ anwaltlich überprüfen zu lassen, um begründete Ansprüche nicht vorschnell aufzugeben", meint Rechtsanwalt Röhlke.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

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Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de



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anwalt(at)kanzlei-roehlke.de
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Datum: 25.07.2018 - 10:00 Uhr
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