Strafzettel im Briefkasten während Urlaub - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice
Gut beraten von den Experten der ERGO Group
Vor ein paar Wochen bin ich geblitzt worden. Jetzt fahren wir drei Wochen in den Sommerurlaub. Was passiert, wenn der Strafzettel während unseres Urlaubs im Briefkasten landet? Muss ich bei verspäteter Zahlung mit Mahngebühren rechnen?
Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Bei kleineren Verkehrsverstößen ist mit einem Verwarnungsgeld zu rechnen. Es kann bis zu 55 Euro betragen. Die Zahlungsfrist liegt meist bei einer Woche. Zahlt der Betroffene nicht pünktlich, leitet die Behörde ein Bußgeldverfahren ein. Dieses Bußgeld ist - obwohl es um die gleiche Sache geht - in aller Regel höher als das Verwarnungsgeld. Auch fallen noch Verfahrensgebühren an. Bei schwereren Verkehrsverstößen kommt es gleich zu einem Bußgeldverfahren. Wer einen Bußgeldbescheid erhält, hat eine Einspruchsfrist von 14 Tagen. Legt der Betroffene Einspruch ein, landet der Fall vor Gericht. Hat derjenige wegen seines Urlaubs die Einspruchsfrist verpasst, kann er bei der Behörde die sogenannte "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" beantragen - das bedeutet, dass sein Versäumnis ohne Folgen bleibt und er immer noch Einspruch einlegen kann. Dabei sollte er seine Reisetermine beispielsweise mit den Tickets oder Buchungsbestätigungen beweisen können. Nach Ablauf der Einspruchsfrist ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig. Von diesem Zeitpunkt an hat der Betroffene weitere 14 Tage Zeit, um zu bezahlen. Insgesamt vergehen also zwischen der Zustellung und dem Zahlungstermin vier Wochen. Wird der Bußgeldbescheid nicht pünktlich bezahlt, können Mahngebühren anfallen. Im extremen Fall kann die Behörde sogar Erzwingungshaft anordnen. Tipp: Bei längeren Urlauben jemanden darum bitten, regelmäßig den Briefkasten zu leeren und bei wichtiger Post Bescheid zu sagen.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 1.470
Weitere Ratgeberthemen finden Sie unter www.ergo.com/ratgeber Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.
Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube.
Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Bildmaterials die "ERGO Group" als Quelle an.
Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Themen in dieser Pressemitteilung:
ergo-group
d-a-s-rechtsschutz
rechtsschutzversicherung
verbraucher
verbraucherfrage
urlaub
ferien
reise
strafzettel
blitzer
mahnung
bu-geld
verkehrsversto
verfahren
einspruch
frist
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de
HARTZKOM Strategische Markenkommunikation
Julia Bergmann
Hansastraße 17
80686 München
das(at)hartzkom.de
089 99846116
http://www.hartzkom.de
Datum: 26.07.2018 - 17:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1634616
Anzahl Zeichen: 2704
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
Stadt:
Düsseldorf
Telefon: 0211 477-2980
Kategorie:
Auto & Verkehr
Diese Pressemitteilung wurde bisher 675 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Strafzettel im Briefkasten während Urlaub - Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Ein Schwammwischer, der an Tankstellen für die Scheibenreinigung bereitliegt, dient nicht zum Vorwaschen des Autos vor dem Besuch der Waschanlage. Verursacht ein Kunde mit dem Wischer Kratzer auf der Motorhaube seines Autos, kann er den Tankstellenbetreiber daher nicht auf Schadenersatz verklagen.
Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteil in Kürze - Zivilrecht ...
Verspricht ein Reisebüro einem Kunden, seine Sonderwünsche zu berücksichtigen, und die Buchungsbestätigung des Veranstalters geht darauf nicht ein, so gelten sie als vereinbart. Der Veranstalter muss die Wünsche dann umsetzen. Dies hat laut Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leis
Vorsicht vor Mahnungen per E-Mail - Verbraucherinformation des D.A.S. Leistungsservice ...
"Letzte Mahnung" - bei diesen Worten in der Betreffzeile oder in einer E-Mail selbst heißt es: Vorsicht! Denn immer häufiger sind gefälschte Inkassomails im Umlauf. Für den Empfänger ist es oft schwer nachzuvollziehen, ob die Zahlungsaufforderung gerechtfertigt ist. Diesen Umstand mac
Weitere Mitteilungen von D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH
Erste Hochsee taugliche Elektro LUXUS Yacht ...
SOLARIMPACT YACHT Erste hochseetaugliche S.W.A.T.H. - Solaryacht - Erleben sie die technische Revolution: kein Schwanken, geräuschlos, autark, grün. // First ocean-going S.W.A.T.H. - solar yacht - Experience the technical revolution: no sway, noiseless, self-sufficient, green. Dank optimiert
Personalexperte Michael Zondler kritisiert Studie von Ernst & Young ...
"Studenten wollen vor allem in den öffentlichen Dienst" (1) und "Die Attraktivität der Autoindustrie bricht ein" (2). So lauteten zwei Headlines, die in den letzten Tagen für ein gewisses Medienrauschen gesorgt haben. Der Personalexperte Michael Zondler äußert Zweifel an der
VW-ABGASSKANDAL: Erfolgsaussichten für Klagen gegen die Volkswagen AG sind sehr gut. ...
Mit Verfügung vom 06.07.2018 hat der 13. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe – Zivilsenate in Freiburg – seine vorläufige Rechtsauffassung für die Verfahren in Dieselfällen bekannt gegeben. Das Oberlandesgericht führt aus, dass nach seiner vorläufigen Rechtsauffassung „deutli
"Eine noch bessere Versorgung" ...
Jeder Quadratzentimeter ist genutzt, bis zum Dach sind sie vollgestopft mit neuester Technik und mit allen Hilfsmittel, die ein Notarzt im Einsatz benötigt: die neuen Mercedes Vito, die beim DRK Mittelhessen künftig den Notärzten zur Verfügung stehen. Elf von diesen Notarzteinsatzfahrzeugen (NE




