Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung während der Mietzeit unverjährbar
ID: 163502
Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung während der Mietzeit unverjährbar
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass der Anspruch eines Mieters gegen den Vermieter auf Beseitigung von Mängeln während der Mietzeit unverjährbar ist.
Die Klägerin ist seit 1959 Mieterin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus der Beklagten. Das über der Wohnung der Klägerin liegende Dachgeschoss war im Jahr 1990 zu Wohnzwecken ausgebaut worden. Im Oktober 2006 verlangte die Klägerin von den Beklagten schriftlich die Herstellung einer ausreichenden Schallschutzisolierung der Dachgeschosswohnung. Sie ließ im Jahr 2007 ein Beweissicherungsverfahren durchführen, bei dem festgestellt wurde, dass der Schallschutz unzureichend ist. Mit der Klage hat die Mieterin eine Verbesserung des Trittschallschutzes in der Dachgeschosswohnung verlangt. Die beklagten Vermieter haben Verjährung geltend gemacht. Vor dem Amtsgericht ist die Klage erfolglos geblieben. Das Landgericht hat ihr auf die Berufung der Klägerin stattgegeben.
Die dagegen gerichtete Revision der Beklagten hatte keinen Erfolg. Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass der Mietgebrauch der Klägerin durch den unzureichenden Schallschutz beeinträchtigt wird und sie deshalb gemäß § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB* Herstellung des erforderlichen Schallschutzes verlangen kann. Dieser Anspruch ist nicht verjährt. Der Anspruch des Mieters auf Beseitigung eines Mangels als Teil des Gebrauchserhaltungsanspruchs ist während der Mietzeit unverjährbar. Bei der Hauptleistungspflicht des Vermieters aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB handelt es sich um eine in die Zukunft gerichtete Dauerverpflichtung. Diese Pflicht erschöpft sich nicht in einer einmaligen Handlung des Überlassens, sondern geht dahin, die Mietsache während der gesamten Mietzeit in einem gebrauchstauglichen Zustand zu erhalten. Eine solche vertragliche Dauerverpflichtung kann während des Bestehens des Vertragsverhältnisses schon begrifflich nicht verjähren, denn sie entsteht während dieses Zeitraums gleichsam ständig neu.
*§ 535 BGB: Inhalt und Hauptpflichten des Mietvertrags
(1) Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Er hat die auf der Mietsache ruhenden Lasten zu tragen.
(2) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die vereinbarte Miete zu entrichten.
Urteil vom 17. Februar 2010 ? VIII ZR 104/09
AG Düren, Urteil vom 4. November 2008 - 46 C 303/08
LG Aachen, Urteil vom 9. April 2009 - 2 S 333/08
Karlsruhe, den 17. Februar 2010
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 17.02.2010 - 19:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 163502
Anzahl Zeichen: 3114
pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen
Diese Pressemitteilung wurde bisher 308 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung während der Mietzeit unverjährbar"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundesgerichtshof (BGH) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat sich erneut mit der urheberrechtlichen Zulässigkeit des Vertriebs "gebrauchter" Softwarelizenzen zu befasst. Die Klägerin entwickelt Computersoftware, die sie ganz überwiegend in der Weise vertreib
Meisterpräsenz bei Hörgeräteakustik-Unternehmen ...
Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass es weder irreführend ist noch einen Verstoß gegen den Grundsatz der Meisterpräsenz nach der Handwerksordnung darstellt, wenn der Meister in einem Hörgeräteakustik-Unternehm
Verhandlungstermin zur Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichsvereinbarung (sog. Nettopolic ...
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den in der Terminankündigung für den 17. Juli 2013 anberaumten Verhandlungstermin in der Sache IV ZR 319/12, in der die Frage der Wirksamkeit einer zusammen mit einer fondsgebundenen Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichs-vereinbarung (s
Weitere Mitteilungen von Bundesgerichtshof (BGH)
Wann Raucher zahlen müssen ...
(tdx) Nach Inkrafttreten des Rauchverbots bleibt vielen Rauchern nur der Rückzug in die eigenen vier Wände. Doch vielen Vermietern fehlt dafür das Verständnis. Um ihre Wohnungen zu schützen, werden immer wieder Klauseln in Mietverträge aufgenommen, die das Rauchen verbieten. Die Experten des O
Einfache Energiespartipps ...
(tdx) Ablenkung und Geborgenheit in der kalten Jahreszeit suchen die meisten in den eigenen vier Wänden. Wenn es draußen eisig kalt ist, schneit, stürmt und man keinen Fuß vor die Türe setzen möchte, lässt es sich in kuscheliger Wärme im Wohnzimmer bei einem Film oder guter Musik sehr gut au
Star Inn Gruppe pachtet Hotel Columbus in Bremen (vormals Mercure) ...
Bremen/Frankfurt. Im Auftrag des Eigentümers vermittelte Christie + Co jüngst das ehemalige Mercure Hotel Columbus an Bremens Hauptbahnhof an die Star Inn Gruppe. Der Pachtvertrag mit dem bisherigen Betreiber Accor war ausgelaufen. Das 3-Sterne-Hotel verfügt über 148 Zimmer, mehrere Tagungs- und
Mediterrane Wohnträume ...
(tdx) Leichtes apricot, weiße Sprossenfenster und ein dunkles Dach vermitteln bei der „Villa Florenz“ in Kombination mit der Symmetrie der Fenster und Fenstertüren einen geordneten und freundlichen ersten Eindruck. Die Überdachung des Hauseingangs garantiert den Zugang trockenen Fußes. Das d




