Rechtsschutzversicherung: Der Korrespondenzanwalt

Rechtsschutzversicherung: Der Korrespondenzanwalt

ID: 163653

Wie verhält man sich, wenn man einen Prozess führen muss, der nicht beim für den Wohnort zuständigen Gericht verhandelt wird, sondern der Gerichtsort weit entfernt liegt. Welche Kosten bezahlt die Rechtsschutzversicherung?



(firmenpresse) - In einem Rechtsstreit ist es für den Kunden nicht immer möglich, dem an seinem Wohnort ansässigen Rechtsanwalt die Interessenvertretung und Wahrnehmung vor dem zuständigen Gericht zu übertragen. Wenn der Gerichtsort mehr als 100 km vom Wohnort oder Geschäftssitz des Versicherungsnehmer entfernt liegt, kann es für den Versicherungsnehmer schwer werden, telefonisch oder schriftlich den Rechtsanwalt am Prozessort mit den notwendigen Informationen zu versehen.

Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/rechtsschutzversicherung.html

Daher ist es für einen Mandanten nahe liegend, wenn er einen Rechtsanwalt an seinem Wohnsitz damit beauftragt, die Verbindung zwischen ihm und dem am auswärtigen Gericht zugelassenen Prozessanwalt herzustellen.

Die Kosten dieses zusätzlichen Korrespondenz- oder Verkehrsanwaltes trägt die Rechtsschutzversicherung nur bei Zivilprozessen im Inland, wenn die Hundert-Kilometer-Grenze überschritten wird.

Ein Beispiel hierzu: Ein Berliner, der vor dem Landgericht München einen Schadensersatzprozess führen muss, mandantiert einen Berliner Rechtsanwalt. Dieser wird in der Regel bei einem Prozess in München nicht selber auftreten, sondern einen Münchner Anwalt beauftragen. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten beider Anwälte. Der Münchner Rechtsanwalt ist der Prozessanwalt, der Berliner Rechtsanwalt ist der Korrespondenzanwalt. Er hält den Kontakt zwischen den Kunden und dem Münchner Rechtsanwalt.

Dieser erhält ebenfalls eine Vergürtung nach der BRAGO (Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte). Ein Prozess mit Prozess- und Korrespondenzanwalt ist etwa ein Drittel teurer als ein Prozess, der am Wohnort des Versicherungsnehmers geführt wird.

Zusammengefasst trägt die Rechtsschutzversicherung die zusätzlichen Kosten eines Korrespondenzanwaltes also dann, wenn zwischen dem Wohnort des Versicherungsnehmers und dem zuständigen Gerichtsort mehr als 100 km Luftlinie liegen und wenn es sich um eine Zivilsache handelt. In allen Straf- und Ordnungswidrigkeitssachen sollte der Versicherungsnehmer einen Rechtsanwalt wählen, der am Gerichtsort zuständig ist. Nur diese Kosten werden von der Rechtsschutzversicherung übernommen.



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Datum: 18.02.2010 - 10:50 Uhr
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