Arbeitsplatz gekündigt- Wehren Sie sich mit der Kündigungsschutzklage!

Arbeitsplatz gekündigt- Wehren Sie sich mit der Kündigungsschutzklage!

ID: 1636908
(LifePR) - Kündigungsvoraussetzungen nach dem Kündigungsschutzgesetz: Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bietet Schutz für den Arbeitnehmer. Für die Anwendung des KSchG müssen verschiedene Voraussetzungen vorliegen: Zum einen, muss ein Arbeitnehmer mind. sechs Monaten ununterbrochen für das Unternehmen gearbeitet haben (§ 23 KSCHG). Zum anderen muss das Unternehmen gem. § 23 KSchG i.d.R. mind. fünf, bei Neueinstellung nach dem 31.12.2003 sogar mind. zehn Mitarbeiter beschäftigen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, so tritt das KSchG in Kraft und eine Kündigung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

Die Kündigung ist dann rechtswirksam, wenn sie sozial gerechtfertigt ist. Sozial gerechtfertigt ist eine Kündigung dann, wenn sie aus personen- oder verhaltensbedingten Gründen oder auch aus dringenden, betrieblichen Erfordernissen erforderlich ist.

Personen- und verhaltensbedingte Gründe sind stets Gründe, die aus dem Verantwortlichkeitsbereich des Arbeitnehmers stammen.

Handelt es sich um Gründe der dringenden, betrieblichen Erfordernisse, so liegen diese im Bereich des Arbeitgebers.

Desweiteren darf für eine sozial-gerechtfertigte Kündigung die Wahrscheinlichkeit einer Besserung der Situation nicht gegeben sein. Eine solche Prognose beruht auf Beobachtungen der letzten Wochen und Monate. Anzeichen für die Nichtbesserung können regelmäßig z.B. eine oder mehrere Abmahnungen sein.

Dabei darf die Kündigung eines solchen Arbeitsverhältnisses allerdings lediglich die ultima ratio bilden, also das letzte mögliche Mittel. In anderen Worten muss die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar sein.

Unser Rat: Legen Sie rechtzeitig Kündigungsschutzklage gegen Ihr Kündigung mit unserer Unterstützung ein!

Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M. (Kanzlei MPH Legal Services) vertritt bundesweit Ihre Interessen als Arbeitnehmer gegenüber ihrem Arbeitgeber.



Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  ARAG Verbrauchertipps zum Schulbeginn Das neue vhs-Programmheft Herbst 2018 ist da
Bereitgestellt von Benutzer: LifePR
Datum: 03.08.2018 - 10:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1636908
Anzahl Zeichen: 1989

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Stuttgart-Bad Cannstatt



Kategorie:

Bildung & Beruf



Diese Pressemitteilung wurde bisher 203 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Arbeitsplatz gekündigt- Wehren Sie sich mit der Kündigungsschutzklage!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

MPH Legal Services (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von MPH Legal Services


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z