Flugentschädigungs-Spezialist SKYCOP betritt den deutschen Markt

Flugentschädigungs-Spezialist SKYCOP betritt den deutschen Markt

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Kurz vor einem wahrscheinlichen Streik der deutschen Ryanair-Piloten haben Reisende einen neuen Mitstreiter für ihre Fluggastrechte




(firmenpresse) - Vilnius/München, 6. August 2018: Das nächste Reisechaos steht unmittelbar bevor. Nachdem in der vergangenen Woche bekannt wurde, dass 96 Prozent der deutschen Ryanair-Piloten bei einer Urabstimmung der Pilotengewerkschaft „Vereinigung Cockpit“ für einen Streik gestimmt haben, könnte bereits die kommende Woche zur Katastrophe für Urlaubsreisende werden. Flugstreiks könnten binnen 24 Stunden nach Verstreichen der letzten Frist am 7. August beginnen.

Vergangene Woche meldete das deutsche Magazin FOCUS den bevorstehenden deutschen Markteintritt des litauischen Flugentschädigungs-Spezialisten SKYCOP, der bereits in Polen, Russland und dem Baltikum zu den Marktführern gehört. Mit der Freischaltung der deutschen Website ist der Anbieter seit heute am Start. Basis des Geschäftsmodells von SKYCOP ist die EU-Verordnung 261/2004, die bei Verspätungen und Flugausfällen, für die die Airlines verantwortlich sind, den Fluggästen eine Entschädigung garantiert. Bis zu 600 Euro können damit, je nach geflogener Distanz, von den Fluggesellschaften eingefordert werden.

Eine Entschädigung alleine zu beantragen, ist jedoch nicht einfach und ob sie am Schluss tatsächlich ausgezahlt wird, bleibt fraglich. SKYCOP hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, nun auch deutschen Reisenden dabei zu helfen, ihr Recht auf Entschädigung schnell und erfolgreich einzufordern. Betroffene brauchen lediglich auf der Website des Unternehmens ihre Flugstörung dokumentieren, der Anbieter übernimmt dann die gesamte Abwicklung mit der Airline. Kosten fallen nur dann an, wenn die Entschädigung tatsächlich ausgezahlt wird.

„Wir wollen speziell auch für diejenigen, die sich normalerweise selbst um die Lösung von Schwierigkeiten mit Fluggesellschaften kümmern, eine Anlaufstelle für Entschädigungsforderungen werden. Durch uns wird es nämlich deutlich einfacher, eine Entschädigung von den Airlines zu erhalten“, sagt Marius Stonkus, CEO von SKYCOP.


Im bevorstehenden Flugchaos der kommenden Wochen – die Piloten von Ryanair in Irland, Schweden und Belgien haben bereits Streikaktionen für den 10. August angekündigt - können zumindest auftretende Verspätungen im laufenden Flugbetrieb ohne großen Aufwand entschädigt werden. Keine Entschädigung sieht das EU-Recht jedoch bisher für Flugausfälle vor, die durch angekündigte Streiks entstehen. Hier setzt sich SKYCOP bereits mit einer Petition zur Veränderung der gegenwärtigen EU-Rechtslage ein: Auch bei solchen Flugstörungen sollen die Passagiere in Zukunft von den Fluggesellschaften entschädigt werden, so das Ziel von SKYCOP, das zu diesem Zweck eine große Zahl an digitalen Unterschriften sammeln möchte.

Die Petition kann aufgerufen werden unter:
https://secure.avaaz.org/en/petition/European_Commission_president_JeanClaude_Juncker_European_Parliament_pre_Skycopcom_Passengers_caught_up_in_flight_distur/?cQRoRmb
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Über Skycop:

Das Unternehmen Skycop steht für Flugpassagiere und ihr Recht auf Entschädigungszahlungen bei Flugausfällen nach EU-Recht ein. Skycop berechnet nur bei erfolgreicher Entschädigungszahlung eine Provision. Skycop bearbeitet momentan europäische Entschädigungsansprüche in Höhe von drei Millionen Euro.
Über die globale Onlineplattform www.skycop.com können Entschädigungsansprüche für ausgefallene, verspätete oder überbuchte Flüge unkompliziert von Passagieren auf der ganzen Welt angemeldet werden.
Skycop und sein Team aus Experten mit über 10 Jahren Erfahrung in den Branchen Luftfahrt, Recht und Kreditmanagement hat sich zum Ziel gesetzt, für Gerechtigkeit zwischen Airline und Fluggast zu sorgen und denjenigen zu helfen, die dabei ihrer persönlichen Rechte beraubt wurden.

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Datum: 07.08.2018 - 13:51 Uhr
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