LBS (Bausparkasse) unterliegt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 2 U 188/17)!

LBS (Bausparkasse) unterliegt vor dem Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 2 U 188/17)!

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(LifePR) - Banken dürfen alte Bausparverträge nicht pauschal nach einer gewissen Laufzeit beenden. Die LBS Südwest hatte in ihre Verträge geschrieben, dass sie nach 15 Jahren kündigen darf. Diese Klausel ist ungültig, urteilte das Oberlandesgericht Stuttgart (Az. 2 U 188/17). Ihren Bausparvertrag darf die Bank nur einseitig beenden, wenn auch die Ansparsumme erreicht ist (der Vertrag also ?zuteilungsreif? ist). Banken wollen vermehrt alte Bausparverträge kündigen, da diese den Kunden einen relativ hohen Zins bieten.



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drucken  als PDF  an Freund senden  White Gold Corp. erbohrt 6,9 g/t Auüber 32,0m, 4,6 g/t Au über 44,9m; durchteuft eine zusätzliche nahe der Oberfläche lagernde Goldvererzung auf Golden Saddle und gibt ein Update des Explorationsprogramms 2018 Türken sollen Gold eintauschen
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Datum: 12.08.2018 - 06:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1639027
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Stuttgart-Bad Cannstatt



Kategorie:

Finanzwesen



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