BFH: Keine steuerliche Absetzbarkeit bei fehlender Einkünfteerzielungsabsicht

BFH: Keine steuerliche Absetzbarkeit bei fehlender Einkünfteerzielungsabsicht

ID: 1639793

BFH: Keine steuerliche Absetzbarkeit bei fehlender Einkünfteerzielungsabsicht




(firmenpresse) - Fehlt bei einer leerstehenden Wohnung die Absicht der Einkünfteerzielung, können die negativen Einkünfte steuerlich nicht abgesetzt werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.



Trotz der angespannten Lage auf dem Immobilienmarkt gibt es noch Wohnungen, die sich nicht vermieten lassen. Grund ist in der Regel eine starke Sanierungsbedürftigkeit. Für die Inhaber dieser Immobilien kommt erschwerend hinzu, dass sie die negativen Einkünfte aus Vermietung auch nicht steuerlich geltend machen können, wenn bei einem langjährigen Leerstand der Wohnung keine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegt, führt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte aus.



Lässt sich eine Wohnung nicht vermieten, ist das für den Vermieter ärgerlich. Zumal die Vermietungsverluste vom Finanzamt auch nicht in jedem Fall anerkannt werden, wie ein Urteil des Bundesfinanzhofs vom 31. Januar 2017 zeigt (Az.: IX R 17/16). In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger sich beim Kauf einer Eigentumswohnung im Jahr 1993 offenbar gründlich verspekuliert. Die Wohnung befand sich in einem Sechsparteienhaus, das in einem völlig maroden Zustand war. Es fehlte beispielsweise an einer Heizungsanlage und TV-Anschlüssen. Die notwendigen Sanierungsarbeiten konnten aus unterschiedlichen Gründen nicht ausgeführt werden. Als problematisch erwiesen sich zudem die ungeklärten Eigentumsverhältnisse. Die Eigentümer der Wohnungen waren z.T. nicht zu ermitteln. Unterm Strich führte dies dazu, dass die Wohnung seit 1999 durchgängig leer stand.



Der Käufer wollte die Verluste aus Vermietung als negative Einkünfte als Werbungskostenüberschüsse in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Das Finanzamt erkannte die Verluste allerdings nicht an. Auch der BFH wies die Klage des Mannes in letzter Instanz ab und bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern. Demnach kommt die steuerliche Absetzbarkeit der leerstehenden Wohnung nicht in Betracht, da es an der erforderlichen Absicht zur Einkünfteerzielung fehle. Diese fehlende Absicht ergebe sich daraus, dass sich die Wohnung in einem nicht vermietbaren Zustand befinde. Dem stehe auch nicht entgegen, dass sich der Kläger ernsthaft um eine Sanierung bemüht habe und die Sanierung letztlich an der fehlenden Mitwirkung der anderen Eigentümer gescheitert ist, so der BFH.





Im Steuerstreit mit den Finanzbehörden können im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.



https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstreit.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Neue Westfälische (Bielefeld): NRW-Regierung verteidigt E-Sport Das Patriarchat - ein fesselndes Sachbuch setzt sich mit der Männer-dominierten Herrschaft auseinander
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 15.08.2018 - 09:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1639793
Anzahl Zeichen: 2782

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 407 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BFH: Keine steuerliche Absetzbarkeit bei fehlender Einkünfteerzielungsabsicht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

OLG Frankfurt: Irreführende Werbung mit Superlativen ...

Vorsicht bei Superlativen in der Werbung. Sie können leicht irreführend sein und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, wie ein Urteil des OLG Frankfurt vom 14. Februar 2019 zeigt (Az. 6 U 3/18). Irreführende Angaben in der Werbung verstoßen g ...

Alle Meldungen von GRP Rainer Rechtsanwälte


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z