Neue Trends bei der Beschäftigungssuche von selbstständigen Wissensträgern
ID: 164021
Die Regeln bei der Beschäftigungsuche haben sich in den letzten Jahren gravierend verändert.

(firmenpresse) - Die Regeln bei der Beschäftigungsuche haben sich in den letzten Jahren gravierend verändert. „In den guten alten Zeiten der „Vollbeschäftigung“ musste sich kein hochqualifizierter Experte Sorgen über sein Einkommen oder gar seine Existenz machen“, meint Michael P. Heß, geschäftsführender Gesellschafter der Technologie-Wirtschafts-Netzwerk GmbH (TeWiNet). Mittlerweile jedoch betreiben immer mehr Konzerne, aber auch mittelständische Unternehmen ein Outsourcen von Aufgabenbereichen, um gerade in Zeiten von Wirtschaftskrisen Personalkosten besser in den Griff zu bekommen. Infolge dessen müssen auch Know-How-Träger zur Sicherung ihrer Existenz neue Wege einschlagen, so Heß.
Die Schwierigkeit bisher bestand darin die Know-How-Träger und Projektanbieter zusammen zu bringen. Der Internetdienst TeWiNet bietet hier beiden Seiten einen geeigneten Marktplatz. Unternehmen können für ihre zeitlich begrenzten Projekte qualifizierte Fachkräfte finden. Kompetente Experten und Berater haben die Möglichkeit ihr Know-How in der TeWiNet-Datenbank anzubieten. Weitere Informationen sind abrufbar unter www.tewinet.de.
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: mhess
Datum: 18.02.2010 - 22:59 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 164021
Anzahl Zeichen: 1210
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael P. Heß
Stadt:
Berlin
Telefon: 030 89 65 10 62
Kategorie:
Dienstleistung
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 389 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue Trends bei der Beschäftigungssuche von selbstständigen Wissensträgern"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Technologie-Wirtschafts-Netzwerk GmbH - TeWiNet (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).