Eine Abmahnung vom Arbeitgeber
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Sobald der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine Abmahnung erhält, ist er erst einmal starr vor Schreck. Er denkt gleich, dass eine Abmahnung die Vorstufe zur Kündigung ist. Das ist nur in ganz speziellen Einzelfällen der Fall. Es gibt nach dem deutschen Arbeitsrecht und der Rechtsprechung bestimmte Voraussetzungen, die einer Abmahnung zugrunde liegen müssen.
In jeder Abmahnung muss der Arbeitgeber genau beschreiben, was er abmahnt. Dies kann das Verhalten des Arbeitnehmers ebenso sein wie eine Verletzung der arbeitsvertraglich festgelegten Pflichten. Der Arbeitgeber darf nie pauschalieren, sondern muss die Verstoße genau dokumentieren.
Das in der Abmahnung beschriebene Verhalten muss vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eindeutig und klar vorgehalten werden. Der Arbeitgeber muss den abgemahnten Arbeitnehmer gleichzeitig auffordern, sein Verhalten zu änder, Verletzungen der arbeitsvertraglichen Pflichten zu unterlassen.
Des Weiteren muss der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer klar sagen, dass es im Wiederholungsfall zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses kommen kann.
Die Rechte des Arbeitgebers sind mit denen des Arbeitnehmers zwar nicht immer identisch, doch bei Abmahnungen sind sie gleich. Arbeitnehmer haben das Recht ihre Arbeitgeber abzumahnen, beispielsweise wenn das Gehalt nicht pünktlich überwiesen wird.
Inwieweit eine Abmahnung die Voraussetzung für eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses darstellt, darüber kann Rechtsanwalt Roland Sudmann seinen Mandanten informieren. Roland Sudmann ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Arbeitsrecht. Grundsätzlich arbeitet er in der Mannheimer Kanzlei Philipp, Sudmann und Schendel, in der auch Partner ist. Mit seinem Fachgebiet Arbeitsrecht ist Roland Sudmann bundesweit tätig. Er weiß genau, wie man auf eine Abmahnung reagieren muss und vertritt in dieser Sache seinen Mandanten vor seinem Arbeitgeber.
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Datum: 16.08.2018 - 17:10 Uhr
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