Zweite Auflage des automatischen Informationsaustausches (AIA) - Selbstanzeige wegen Steuerhinterzie

Zweite Auflage des automatischen Informationsaustausches (AIA) - Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung

ID: 1643420

Zweite Auflage des automatischen Informationsaustausches (AIA) - Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung




(firmenpresse) - Durch den automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten können unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten kaum noch verborgen werden. Als Ausweg bleibt die strafbefreiende Selbstanzeige.



Im September 2017 fand erstmals der automatische Austausch von Finanzdaten (AIA) statt, an dem sich neben Deutschland noch 49 Staaten beteiligt haben. Im September 2018 werden nun die Daten vom Besteuerungsjahr 2017 ausgetauscht. Diesmal beteiligen sich rund 100 Staaten am AIA. Auch ehemalige Steueroasen wie die Schweiz oder Österreich übermitteln die relevanten Datensätze nach Deutschland. Dadurch wird es immer schwieriger, unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten noch vor dem Fiskus zu verbergen. Die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, ist enorm gestiegen. Noch ist in vielen Fällen aber noch die strafbefreiende Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung möglich, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.



Neben der Vollständigkeit ist die Rechtzeitigkeit ein wichtiges Kriterium für die Wirksamkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige. Beim AIA im vergangenen September haben die ausländischen Behörden ca. 1,5 Millionen Datensätze nach Deutschland übermittelt. Die Auswertung dieser Daten wird voraussichtlich im Jahr 2020 beginnen. Für Steuersünder, die nun die Entdeckung der Steuerhinterziehung fürchten, bedeutet dies, dass sie jetzt handeln und eine Selbstanzeige erstellen sollten. Es ist zwar umstritten, ob schon die bloße Übermittlung der Daten als Entdeckung der Steuerhinterziehung gesehen werden kann oder die Tat erst durch die Auswertung der Daten entdeckt wird. Im Zweifelsfall kann eine Selbstanzeige auch nach Entdeckung der Tat immer noch strafmildernd wirken.



Für Steuersünder mit Konten in der Schweiz oder Österreich ist es nun höchste Zeit zu handeln, da sich die beiden ehemaligen Steueroasen diesmal am AIA beteiligen. In diesen Fällen kann eine Selbstanzeige definitiv noch rechtzeitig gestellt werden. Allerdings muss die Selbstanzeige nicht nur rechtzeitig erfolgen, sondern sie muss auch vollständig sein, damit sie strafbefreiend wirken kann. Daher sollte der Laie nicht versuchen, eine Selbstanzeige im Alleingang zu verfassen, da schon kleine Fehler zum Scheitern der Selbstanzeige führen können.





Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte zu wenden, die jeden Fall detailliert erfassen und die Selbstanzeige so verfassen können, dass sie strafbefreiend wirkt.



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Datum: 28.08.2018 - 09:45 Uhr
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