BFH: Steuerliche Erleichterung bei der Abfindung

BFH: Steuerliche Erleichterung bei der Abfindung

ID: 1643858

BFH: Steuerliche Erleichterung bei der Abfindung




(firmenpresse) - Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs wird es einfacher, die Zahlung einer Abfindung bei Verlust des Arbeitsplatzes nach der Fünftelregelung günstiger zu versteuern (Az.: IX R 16/17).



Möchte der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis beenden, bietet er dem Arbeitnehmer häufig eine Abfindung an. Die Zahlung einer Abfindung gilt als Arbeitslohn und muss entsprechend versteuert werden. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 13. März 2018 wird es einfacher, die Abfindung ermäßigt zu versteuern und die Fünftelregelung in Anspruch zu nehmen, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.



Durch die Fünftelregelung werden im Steuerrecht außerordentliche Einkünfte begünstigt. Zu diesen Einkünften können auch Abfindungen nach der Auflösung des Arbeitsverhältnisses zählen. Bisher waren strenge Voraussetzungen an die Anwendung der Fünftelregelung geknüpft. So durfte der Arbeitnehmer die Kündigung nicht selbst ausgesprochen oder initiiert haben. Auch seine Zustimmung zur Kündigung konnte schon zur vollen Versteuerung der Abfindung führen, wenn er nicht nachweisen konnte unter rechtlichem, wirtschaftlichem oder tatsächlichem Druck gestanden zu haben.



Der BFH hat diese Anforderungen nun heruntergeschraubt. Auch bei einer einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses sei von einer Drucksituation für den Arbeitnehmer auszugehen. In dem zu Grunde liegenden Fall hatte eine Stadt das Arbeitsverhältnis mit einem Angestellten einvernehmlich beendet. Der Arbeitnehmer erhielt eine Abfindung. In seiner Einkommensteuererklärung beantragte er, den Abfindungsbetrag dem ermäßigten Steuersatz zu unterwerfen. Das Finanzamt folgte dem nicht und letztlich landete der Fall vor dem Bundesfinanzhof.



Der BFH entschied, dass die Abfindung ermäßig zu besteuern ist. Zahlt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zuge der Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, sei in der Regel davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer die Auflösung nicht allein aus eigenem Antrieb herbeigeführt hat. Stimmt der Arbeitgeber einer Abfindungszahlung zu, könne im Regelfall angenommen werden, dass dazu auch eine rechtliche Veranlassung bestand. Insofern könne ohne Weiteres auch angenommen werden, dass der Arbeitgeber zumindest auch ein erhebliches eigenes Interesse an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses hatte. Dass der Arbeitnehmer unter solchen Umständen beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags unter einem nicht unerheblichen tatsächlichem Druck stand, bedarf dann keiner weiteren tatsächlichen Feststellungen mehr, so der BFH.





Im Steuerstreit mit den Finanzbehörden können im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.



https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstreit.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  Olaf Scholz im stern: Afrikareisen von Merkel und Müller / Welthungerhilfe: Bekämpfung des Hungers muss Priorität haben
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 29.08.2018 - 09:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1643858
Anzahl Zeichen: 2995

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 276 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BFH: Steuerliche Erleichterung bei der Abfindung"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Bewertung des Vermögens bei der Schenkungssteuer ...
Freibeträge bei der Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer sollten genutzt werden, um den Übergang des Vermögens so steueroptimiert wie möglich zu gestalten. Werden die Freibeträge überschritten, hält der Fiskus bei Erbschaften oder Schenkungen die Hand auf. Daher sollten die Freibeträge

Kartellrecht: Enge Bestpreisklauseln bei Hotelbuchungen im Internet sind zulässig ...
Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat am 4. Juni 2019 entschieden, dass Bestpreisklauseln im engen Rahmen bei Hotelbuchungen im Internet zulässig sind (Az.: VI - Kart 2/16 (V). Hotelzimmer werden vielfach über Buchungsportale im Internet gebucht. Einige Portale verpflichteten die Hotels

OLG Frankfurt: Irreführende Werbung mit Superlativen ...
Vorsicht bei Superlativen in der Werbung. Sie können leicht irreführend sein und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, wie ein Urteil des OLG Frankfurt vom 14. Februar 2019 zeigt (Az. 6 U 3/18). Irreführende Angaben in der Werbung verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht, erklärt die Wirtschaft


Weitere Mitteilungen von GRP Rainer Rechtsanwälte


ARAG Recht schnell... ...
+++ Anspruch auf KITA Platz nach Bedarf +++ Ein einjähriges Kind hat Anspruch auf einen Kita-Platz, dessen zeitlicher Umfang sich nach dem Betreuungsbedarf der Eltern richtet. Die Stadt Aachen ist damit verpflichtet, für das klagende Kind ab dem 01.08.2018 einen Betreuungsplatz in einer Kindertag

Olaf Scholz im stern: "Tüchtigkeit muss anerkannt werden - nicht nur mit warmen Worten, auch mit harten Euros" ...
Finanzminister Olaf Scholz (SPD) hält trotz der Kritik von Kanzlerin Angela Merkel und anderen Koalitionspolitikern an seinem Vorschlag fest, das Rentenniveau bis zum Jahr 2040 festzuschreiben. "Mich empört, dass Politiker, die jährlich 40 Milliarden Euro zusätzlich für Verteidigung au

Ageneda 2011-2012 - Leben in der Todeszone ...
Lehrte, 29.08.2018. Die Regierungen unter Brandt, Schmidt, Kohl, Schröder und Merkel wollten sparen Haushalte konsolidieren und Schulden abbauen.Statt dessen sind sie der Wirtschaftswissenschaft gefolgt, die für Wirtschaftswachstum unbegrenzte Schulden forderte und fordert. Sie haben in den letzte

Ageneda News - Leben in der Todeszone ...
Lehrte, 29.08.2018. Die Regierungen unter Brandt, Schmidt, Kohl, Schröder und Merkel wollten sparen Haushalte konsolidieren und Schulden abbauen.Statt dessen sind sie der Wirtschaftswissenschaft gefolgt, die für Wirtschaftswachstum unbegrenzte Schulden forderte und fordert. Sie haben in den letzte


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z