P&R Insolvenzverfahren: Der 29. August, der 14. September. Was P&R-Anleger darüber wissen sollten!
Der 29. August 2018 ist keine Frist, die P&R-Anleger beachten müssen.
Logo des BSZ e.V.(firmenpresse) - Denn in den Eröffnungsbeschlüssen zum P&R-Insolvenzverfahren teilte das Insolvenzgericht München mit, dass Anleger ihre Forderungen bis zum 14.09.2018 anmelden sollten - und das allein ist entscheidend.
Den wenigsten Anlegern ist bekannt, dass sie ihre Forderungen auch nach diesem Zeitpunkt noch anmelden können.
Wer also erst später seine Forderung zur Insolvenztabelle anmeldet, kommt nicht zu spät. Dennoch empfiehlt es sich diese Frist einzuhalten. Anderenfalls kann Ihnen nicht garantiert werden, dass Sie auf der Gläubigerversammlung Ihr Stimmrecht ausüben können. Auch wird Ihnen das Insolvenzgericht München für eine verspätete Anmeldung zusätzlich 20,00 € in Rechnung stellen.
•Die hier berichtende BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei wird für P&R-Direktinvestoren, die sie beauftragt haben, im Rahmen ihres Insolvenzmonitoring nicht nur einfach die Forderung anmelden.
Dieses geschieht auf der Grundlage sicherer Informationsbasis in mehreren Stufen.
So ist es nicht allein damit getan, die Gläubigerversammlung zu besuchen und davon zu berichten. Nach der Auswertung der Informationen sorgen diese Anwälte für eine optimierte und faktenbasierte Anmeldung Ihrer Forderung. Hier geht es im Endeffekt darum, Sie als P&R-Anleger in eine gute Position zu bringen.
Zwar ist es nachvollziehbar, dass der Insolvenzverwalter bei einer Masse von rund 80.000 Forderungsanmeldungen möglichst frühzeitig die Unterlagen der P&R-Investoren vorliegen hat. Nach Ansicht der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte hätte ein einfaches „Bitte“ ohne Androhung vermeintlicher Konsequenzen die Anleger genauer über die Verbindlichkeit dieser Frist informiert.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte erläutern Ihnen, wie Sie Ihre Forderungen in der richtigen Höhe und mit korrekter Begründung zur Insolvenztabelle anmelden, damit Sie im Insolvenzverfahren nicht leer ausgehen und Sie erfahren, unter welchen Voraussetzungen Sie Schadensersatz von Vertrieb und Anlagevermittlern verlangen können.
Bei der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment haben sich durch die beinahe tägliche Berichterstattung bereits eine sehr große Zahl betroffener Anleger gemeldet.
Die Interessengemeinschaft wird durch vier hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
•Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Anleger die sich nicht mit der nunmehr eingetretenen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche und steuerrechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage und der sich daraus ergebenden Schadensersatzmöglichkeiten durch Beitritt zu der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment vornehmen lasse.
Wenn Sie finanziell bei der P&R Gruppe engagiert sind oder Direktinvestments in Container getätigt haben, schließen Sie sich gerne der BSZ e.V. Interessengemeinschaft P&R Container-Direktinvestment an.
Flankierend zu unserer Online Berichterstattung http://bit.ly/2IpGWGO bieten wir jeden Sonntag den BSZ e.V. Newsletter „recht§billig“ damit sie keinen Artikel über P&R Transport-Container verpassen
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Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaf P&R Container-Investments kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Datum: 30.08.2018 - 09:30 Uhr
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