Trotz aller Kritik reißt der Bedarf an der Sterbegeldversicherung nicht ab - dafür gibt es gute Gr

Trotz aller Kritik reißt der Bedarf an der Sterbegeldversicherung nicht ab - dafür gibt es gute Gründe

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Nichts ist umsonst - auch der Tod nicht. Deshalb schließen viele Menschen mittlerweile eine Sterbegeldversicherung ab, um die Kosten einer Bestattung decken zu können.



(firmenpresse) - Nach dem Wegfall des Sterbegeldes durch die Gesetzlichen Krankenkassen sind im Trauerfall Angehörige nun auf sich allein gestellt, die Bestattung auszurichten und zu bezahlen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine Vorsorge getroffen hat. Von Vorteil ist es, wenn in der Vergangenheit ein bisschen Geld zur Seite gelegt oder eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen wurde.

Verbraucherschützer kritisieren die Sterbegeldversicherung als "Groschengrab", oftmals besteht hierüber aber die einzige Möglichkeit, eine Sparform einzurichten, um die Kosten einer Bestattung abzudecken. Denn: Allein mit einem Sparvertrag oder einer Risikolebensversicherung ist diese Möglichkeit nicht gegeben. Der Sparvertrag benötigt zuviel Zeit, um entsprechendes Kapital anzuhäufen, außerdem unterliegt er bei Hartz-IV-Empfängern nicht dem Schonvermögen. Die Risikoversicherung kann eh nur derjenige abschließen, der weitestgehend noch gesund ist.

Informationen zur Sterbegeldversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/sterbegeldversicherung.html

Die Sterbegeldversicherung bietet Lösungen für alle Bedürfnisse: Es gibt Tarif mit und ohne Gesundheitsfragen, danach variiert auch die Wartezeit. Wer nicht gerade sterbenskrank ist, kann auch noch eine Versicherung ohne Wartezeit abschließen. Aber auch ohne Gesundheitsfragen bieten die Gesellschaften Wartezeiten von lediglich sechs oder zwölf Monaten, bei einer Wartezeit von 24 oder 36 Monaten wird zumindest die Auszahlung gestaffelt.

Je nach Gesellschaft kann man eine Versicherungssumme von 500 bis 25.000 Euro abschließen. Somit besteht also problemlos die Möglichkeit, die Kosten für die gewünschte Form der Bestattung abzusichern. Zusätzlich wird von einer Vielzahl der Gesellschaften noch ein Unfalltodesschutz angeboten, wo es zu einer Verdoppellung oder Verdreifachung der Versicherungssumme kommt.

Letztendlich muss gesagt werden, dass bereits nach mehreren Gerichtsurteilen das Guthaben in einer Sterbegeldversicherung zu Schonvermögen für Hartz-IV-Empfänger zählt und demnach nicht verbraucht werden muss. In der Fassung von 2008 wird dieses im 12. Sozialgesetzbuch auch entsprechend formuliert.



Bildquelle: dieter, www.pixelio.de

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Datum: 22.02.2010 - 09:00 Uhr
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