Entscheidung des EuGH zur Kündigung wegen Krankheit
ID: 1645582
Bei Arbeitnehmern mit einer Behinderung ist jetzt immer auch eine Diskriminierung zu prüfen
Robert Mudter Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Frankfurt(firmenpresse) - Der europäische Gerichtshof hat eine wichtige Grundlagenentscheidung gefällt (Urteil vom 18.Januar 2018, C-270/16). Es geht um die Frage, ob bei einer krankheitsbedingten Kündigung gegenüber einem behinderten Mitarbeiter höhere Anforderungen anzulegen sind. Arbeitnehmer mit einer Behinderung haben oft ein erhöhtes Risiko zu erkranken. Bei häufigen krankheitsbedingten Ausfallzeiten können Arbeitgeber kündigen. Inwieweit geht hier der Grundsatz der Gleichbehandlung?
In dem konkreten Fall war der Mitarbeiter als Gebäudereiniger angestellt. Aufgrund Übergewichtes wurde der Mitarbeiter als behindert eingestuft. Aufgrund des Übergewichts kam es zu häufigen Ausfallzeiten. Dem Mitarbeiter wurde gekündigt und der Mitarbeiter erhob eine Kündigungsschutzklage. In der Kündigungsschutzklage berief er sich darauf, dass die Fehlzeiten auf der Behinderung basieren.
Trotz grundsätzlich bestehender spanischer Kündigungserlaubnis, so der EuGH, könne eine Diskriminierung vorliegen. Es muss gefragt werden, welcher Zusammenhang zwischen der Erkrankung und der Behinderung besteht. Der europäische Gerichtshof schreibt hier eine umfangreiche Interessenabwägung vor.
Für das deutsche Arbeitsrecht bedeutet dies, dass zukünftig bei Behinderungen, dies umfast auch den Behinderungsbegriff nach europäischem Recht, immer zu prüfen ist, ob eine krankheitsbedingte Kündigung nicht auch diskriminierend sein kann. Die Folge wäre eine Unwirksamkeit.
Autor: Fachanwalt für Arbeitsrecht Robert Mudter
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Mudter & Collegen ist eine ausschließlich auf den Bereich Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei. Die renommierte Kanzlei vertritt von Frankfurt aus bundesweit Arbeitgeber und Führungskräfte.
Mudter & Collegen
Robert Mudter
Schmalkaldenerstr. 6
65929 Frankfurt
mudter(at)googlemail.com
069 13377308
http://www.kanzlei-mudter.de
Datum: 03.09.2018 - 17:25 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1645582
Anzahl Zeichen: 1977
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Robert Mudter
Stadt:
Frankfurt
Telefon: 069 13377308
Kategorie:
Politik & Gesellschaft
Diese Pressemitteilung wurde bisher 719 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Entscheidung des EuGH zur Kündigung wegen Krankheit"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Mudter& Collegen (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Weitere Mitteilungen von Mudter& Collegen
Straubinger Tagblatt: Spannungen in der Nord-SPD ...
Mit ihrem Quasi-Putsch hat Serpil Midyatli vielen Genossen einen Gefallen getan, die es für nicht akzeptabel hielten, dass Stegner es nach den Schlappen bei der Landtags- und der Kommunalwahl anders als Ex-Ministerpräsident Torsten Albig nicht für nötig hielt, persönliche Konsequenzen zu zie
Straubinger Tagblatt:Überfälliger Wechsel bei der Organspende ...
Nun hat sich der Minister nach langem Zögern dazu durchgerungen, für die Widerspruchslösung zu sein. Jeder Bürger soll also als Organspender gelten, solange er nicht widerspricht oder seine Angehörigen eine Organentnahme ablehnen. Das ist eine vernünftige Regelung, die sich in anderen europ
Heilbronner Stimme: Burkhard Lischka: Unions-Kritik an Steinmeier ist verwerflich ...
Der SPD-Innenpolitiker Burkhard Lischka verteidigt Frank-Walter Steinmeier gegen Kritik aus der Union. Der Bundespräsident hatte das Konzert gegen Rechts am Montagabend in Chemnitz unterstützt. Lischka sagte der "Heilbronner Stimme" (Dienstag): "Der Bundespräsident hat das get
Kalbitz: Ruf nach Verfassungsschutz offenbart Machtmissbrauch ...
AfD-Bundesvorstand Andreas Kalbitz erklärt zu den Forderungen von Politikern der Koalitionsparteien und der Linken, die AfD durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen: "Die Panik unter den Altparteien wird größer und größer. Der Ruf nach Beobachtung der AfD durch den Verfassung




