Urteil Verwaltungsgericht Wiesbaden: Frankfurt muss Diesel-Fahrverbot einführen
Die Stadt Frankfurt muss ab Februar 2019 ein Dieselfahrverbot einführen. Das entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden, berichten am 5. 9. 2018 zahlreiche Medien, darunter auch tagesschau.de.
Logo des BSZ e.V.(firmenpresse) - Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden:
Die Stadt Frankfurt muss ein Dieselfahrverbot zur Verbesserung der Luftqualität einführen, heißt es bei tagesschau.de. Der vom Land Hessen eingereichte Luftreinhalteplan müsse ein Fahrverbot für Diesel-Fahrzeuge der Norm Euro 4 und älter sowie für Benziner der Norm Euro 1 und 2 ab Februar 2019 enthalten. Für Euro-5-Diesel solle ein Fahrverbot ab September 2019 gelten, entschied demnach das Verwaltungsgericht.
"Das Fahrverbot ist notwendig, weil alle übrigen vom Land in Betracht gezogenen Maßnahmen nicht zu einer wirksamen Reduzierung der Stickstoffdioxid-Emissionen in angemessener Zeit führen", zitiert das ARD-Online-News-Portal den Verwaltungsrichter Rolf Hartmann. Geklagt hatte die "Deutsche Umwelthilfe e.V.", die in 28 Städten in Deutschland auf die Einhaltung des seit 2010 geltenden Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft klagt.
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Die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für betroffene Autobesitzer Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.
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Den in Auszügen zitierten Artikel finden Sie HIER.
Wie sich vom Abgas-Skandal betroffene Autokäufer vor der drohenden Verjährung ihrer Ansprüche schützen können, ist hier zu lesen.
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Datum: 06.09.2018 - 10:20 Uhr
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