Haben Sie Geld zu verschenken? Nein? Dann lassen Sie Ihre Ansprüche zum Jahreswechsel 2018/2019 auch nicht verjähren!
Zum Jahreswechsel 2018/2019 verglühen nicht nur die Silvesterraketen am Himmel sondern es verschwinden auch Milliarden Euro durch Verjährung. Jeder der einen berechtigten Anspruch hat, sollte also rechtzeitig prüfen lassen ob seine Forderung zum Jahresende 2018 vielleicht verjähren könnte. Ansprüche aus dem Jahr 2015 könnten am 31.12.2018 verjähren.
Logo des BSZ e.V.(firmenpresse) - Auch Tausende VW-Geschädigte die im Jahr 2015 von den Betrügereien erfahren haben, sollten sich jetzt unbedingt vor einer Verjährung absichern.
Geschädigte Kapitalanleger die zum Beispiel durch unzureichende Beratung Schadensersatz wegen Falschberatung fordern wollen, sollten die Verjährung im Auge behalten und sich eventuell fachkundig beraten lassen. Manche Anleger glauben, es sei längst zu spät, um noch etwas gegen Berater oder Initiatoren von Fonds zu unternehmen, was aber nicht in jedem Fall richtig ist. Darüber hinaus gibt es Fälle, bei denen der Anleger mit seinem gesamten Vermögen haftet und Nachschüsse leisten muss.
•Nach Ablauf der Verjährungsfrist am 31.12.2018 werden jedenfalls die beteiligten Verkäufer, Banken, Vertriebe und Initiatoren Grund zu feiern haben, wenn die Geschädigten, aus welchen Gründen auch immer, sich gescheut haben ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen.
Der BSZ e.V. rät im Hinblick auf diese Situation grundsätzlich, umgehend überprüfen zu lassen, ob Ansprüche zu verjähren drohen bzw. ob ggf. Chancen bestehen, die Durchsetzung der Ansprüche realisieren zu können. Kurz gesagt, man sollte den Beteiligten nicht gönnen, wegen der Verjährungsvorschriften alleine ihnen die Vorteile hieraus zukommen zu lassen.
Verjähren Ihre Ansprüche zum 31.12.2018?
Wer Schadensersatzansprüche in Betracht zieht sollte unbedingt die Verjährungsfristen im Auge behalten. In der nachfolgenden Tabelle ist abzulesen wie wenig Zeit noch verbleibt um die Verjährung zu hemmen.
Vom 11. September 2018, 00.00 Uhr bis 31. Dezember 2018, 00.00 Uhr sind es nur noch:
Monate3 + 20 Tage
Wochen15 + 6 Tage
Tage111
Stunden2664
Minuten159840
Sekunden9590400
Sofern für eine sorgfältige Prüfung der Verjährung und/oder für die Ausarbeitung und Einreichung einer Klageschrift zur Hemmung der Verjährung nicht mehr genügend Zeit vorhanden sein sollte, bietet sich die vereinfachte Geltendmachung dieser Ansprüche bei einer staatlich anerkannten Gütestelle an.
In allen Fällen, von möglicherweise eintretender Verjährung, können Betroffene einen Antrag bei der von dem BSZ e.V. empfohlenen staatlich anerkannten Gütestelle einreichen.
Durch ein Gütestellenverfahren kann eine schnelle, kostengünstige und nicht öffentlich verhandelte Lösung herbeigeführt werden, wenn die Gegenseite sich auf das Verfahren vor der anerkannten Gütestelle einlässt. Falls nicht, bleibt es bei der Hemmung der Verjährung durch den rechtzeitigen Antragseingang
Mit einem Verfahren vor einer staatlich anerkannten Gütestelle kann eine drohende Verjährung auch noch „auf den letztem Drücker“ verhindert werden.
Ein solches Verfahren weist viele Vorteile auf, allerdings nur dann, wenn es richtig angewandt wird.
Mit der Einreichung des Antrags auf Durchführung des Güteverfahrens bei einer anerkannten Gütestelle können Betroffene die Verjährung des geltend gemachten Anspruchs hemmen. Wer mit seinem Gegner vor einer anerkannten Gütestelle einen Vergleich schließt, kann aus der protokollierten Einigung die Zwangsvollstreckung betreiben genauso wie aus einem vor Gericht geschlossenen Vergleich.
In der Vergangenheit ist es allerdings vorgekommen, dass eingereichte Mustergüteanträge nicht dazu geeignet waren, die Verjährung zu hemmen.
Der Bundesgerichtshof (BGH) erteilte diesen Mustergüteanträgen eine klare Absage. Die erhobenen Klagen wurden nur deshalb abgewiesen, da die Verjährung nicht gehemmt wurde. Selbst wenn den betroffenen Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen würden, steht dem Anspruch die Verjährung entgegen. Nach Auffassung von BSZ e.V. Anlegerschutzanwälten hätte dieser „Fehler“ bezüglich der Musteranträge keinesfalls gemacht werden müssen. Vielmehr wäre es ein Leichtes gewesen, die Ansprüche zu individualisieren, was nur einen geringen Mehraufwand bedeutet hätte.
•Mandanten, welche aufgrund dieses erheblichen Mangels Klageverfahren verloren haben bzw. verlieren, stehen Regressansprüche gegenüber den Kanzleien/Anwälten zu, welche diese Musteranträge zur Verfügung gestellt haben bzw. angeraten haben, Musteranträge zu verwenden.
Der Bundesgerichtshof fordert eine sogenannte „Individualisierung“ der geltend zu machenden Ansprüche:
Werden z.B. Ansprüche wegen einer vorgeblichen Falschberatung geltend gemacht, müssen im Güteantrag die anspruchsbegründenden Tatsachen möglichst konkret beschrieben („individualisiert“) werden:
•die Kapitalanlage konkret nach Art, eingesetztem Kapital und Zeichnungsdatum
•entsprechend genaue Angaben bezüglich begleitender Rechtsgeschäfte wie eine Darlehensfinanzierung der Kapitalanlage (Darlehensvertrag) oder den Abschluss begleitender Versicherung (z.B. gekoppelte Kapitallebens-versicherung)
•Zeit und Ort der Beratung sowie Name des Beraters und der wesentliche Inhalt der geführten Gespräche sowie des verwendeten Informationsmaterials
•möglichst konkrete Bezifferung des geltend gemachten Schadens und, falls relevant, der Zusammensetzung des Schadens (einzelne Schadenspositionen) sowie Angabe, ob zusätzlich ein Verzugsschaden oder entgangener Gewinn geltend gemacht werden soll
•möglichst konkrete Benennung des Antragsziels (z.B. Rückabwicklung gegen Zahlung eines bestimmten Geldbetrags und/oder Freistellung von bestehenden Verbindlichkeiten)
Werden beratungsunabhängig Informationspflichtverletzungen z.B. durch einen vorgeblich fehlerhaften Prospekt geltend gemacht, muss der Güteantrag Folgendes enthalten:
•Erläuterung der erworbenen Anlage (z.B. Aktie, Gesellschaftsbeteiligung, Lebensversicherung)
•Erwerbszeitpunkt
•Preis bzw. Aufwand
•Pflichtverletzung des Prospektverantwortlichen
•möglichst konkrete Bezifferung und Darstellung des geltend gemachten Schadens
Da die Gütestelle Betroffene nicht beraten darf empfiehlt sich, obwohl dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, wegen der hohen Anforderungen, die der Bundesgerichtshof an den Inhalt von Güteanträgen stellt, eine anwaltliche Vertretung.
Der BGH hat mit seinem Urteil für Klarheit gesorgt, welche Anforderungen ein Güteantrag erfüllen muss. Von Mustergüteanträgen ist daher abzuraten. Gleichzeitig bedeutet das Urteil aber nicht, dass keine Güteanträge zur Verjährungshemmung möglich sind. Sie können die letzte Möglichkeit sein, die Verjährung der Schadensersatzansprüche zu hemmen, ehe die Forderungen endgültig verloren sind.
Der BSZ e.V. sieht die Vorteile eines Güteverfahrens vor allem darin:
1.Hemmung der Verjährung
Durch die staatliche Anerkennung als Gütestelle tritt bereits mit rechtzeitigem Antragseingang die Hemmung der Verjährung für mindestens 6 Monate ein.
Die Hemmung der Verjährung tritt unabhängig davon ein, ob der Antragsgegner dem Güteverfahren beitritt.
2.Geringere Verfahrenskosten
Bei dem Verfahren vor der staatlich anerkannten Gütestelle, entstehen im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren meist deutlich geringere Kosten. Lehnt die Antragsgegnerseite die Durchführung des Verfahrens ab, ist lediglich eine niedrige Vergütung zu bezahlen. Wird das Verfahren durchgeführt, wird seitens der staatlich anerkannten Gütestelle nach Zeitaufwand gemäß der Verfahrensordnung abgerechnet. Ihre eigenen Kosten trägt jede Seite grundsätzlich selbst, es sei denn, die Beteiligten treffen eine andere Regelung.
3.Vertraulichkeit
Anders als ein Gerichtsverfahren ist das Güteverfahren nicht öffentlich. Daher gelangen keine vertraulichen Informationen an die Öffentlichkeit.
•Mehr Info zum Güteantrag finden Sie hier.
Weitere Informationen zu Fällen von möglicherweise eintretender Verjährung und Hilfe durch die mit dem BSZ e.V. kooperierende staatlich anerkannte Gütestelle so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Verjährung können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev(at)t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Datum: 11.09.2018 - 16:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1648423
Anzahl Zeichen: 10196
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Horst Roosen
Stadt:
Dieburg
Telefon: 060719816810
Kategorie:
Finanzwesen
Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 495 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Haben Sie Geld zu verschenken? Nein? Dann lassen Sie Ihre Ansprüche zum Jahreswechsel 2018/2019 auch nicht verjähren!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Das fragliche Angebot macht die Firma Investfinans AB aus Stockholm Deutschen Anlegern. Tatsächlich ist es aber so, dass die investierten Gelder keineswegs über eine Einlagensicherung geschützt sind. Zudem arbeitet das Unternehmen ohne Genehmigung der schwedischen Finanzaufsicht. Die Österreich
Investfinans AB: Neuer Betrugsskandal kommt auf Anleger zu! Eile ist geboten! Anlegerinteressen bündeln! ...
Das Ganze soll vollkommen ohne Risiko geschehen, weil angeblich eine Einlagensicherung für die Gelder bis zur Höhe von 100.000,- € besteht. Man wirbt im Internet mit zahlreichen Meldungen mit Investitionen z.B. im Immobiliensektor, angeblich sind hier schon mehrere hundert Millionen € inves
Gelungener Schlag gegen Cyber-Kriminalität: Jetzt Zugriff auf sichergestellte Vermögenswerte nehmen und Schadensersatzansprüche geltend machen. ...
„Es ist erfreulich, dass den Behörden nun ein empfindlicher Schlag gegen die Cyber-Kriminalität gelungen ist. Opfer und Anleger sollten nun ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um sich den Zugriff auf sichergestellte Vermögenswerte zu sichern und Schadensersatzansprüche geltend zu machenâ€
Weitere Mitteilungen von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
PartnerFonds AG präsentiert sich auf dem Deutschen Eigenkapitalforum ...
Die PartnerFonds AG nimmt am diesjährigen Eigenkapitalforum der Deutsche Börse AG teil. Oliver Kolbe, Vorstand der PartnerFonds AG, wird die Industrieholding im Rahmen der dreitägigen Konferenz den teilnehmenden Analysten und Institutionellen Investoren vorstellen. "Das Deutsche Eige
Austria Email AG / Groupe Atlantic: Martin Hagleitnerübernimmt Konzernverantwortung für D-A-CH-Länder und weitere Marken ...
Seit 2010 ist Dr. Martin Hagleitner (52) als CEO der Austria Email AG, dem traditionsreichen Hersteller von hochwertigen Warmwasserbereitern, Wärmepumpen und Speichern tätig. 2015 übernahm das französische Familienunternehmen Groupe Atlantic die Aktienmehrheit. Mit Anfang September steigt der er
Krypto-Währungen - eine Gefahr für Banken- ...
Während uns die klassischen Währungen (Dollar, Euro,?) im täglichen Leben begleiten, sind uns Krypto-Währungen (Bitcoin, Ethereum, IOTA, ?) trotz des jüngsten Hypes weitestgehend unbekannt. Wenn es schon um das Thema der Krypto-Währungen geht, dann ist in erster Linie vom Bitcoin die Rede. Und
Was Unternehmer wissen sollten, wenn der Zoll den Mindestlohn prüft ...
Deutschlandweit prüfen aktuell 6.000 Zoll-Fahnder, ob Unternehmer den Mindestlohn einhalten. Der Zoll verdächtigt vor allem Betriebe aus der Gastronomie, dem Bau und der Logistik. Steuerstrafrechtler Alexander Littich von Ecovis erklärt, was Unternehmer wissen sollten, wenn der Zoll vor der Tür




