Wege aus der Unternehmenskrise
ID: 165140
Die Krisen-Mediation
Die Gläubiger
Ist in einem Unternehmen bereits Zahlungsunfähigkeit eingetreten, kann eine Insolvenz nur noch mit Zustimmung der Gläubiger vermieden werden. Für eine solche Zustimmung haben die Gläubiger allen Grund, da sie in der Insolvenz regelmässig leer ausgehen. Die durchschnittliche Insolvenzquote beträgt nur 4%.
Das Problem besteht allerdings darin, die Gläubiger davon zu überzeugen, dass sie durch einen Gläubigervergleich trotz Stundungen oder weitreichenden Verzichte besser stehen als in einem Insolvenzverfahren.
Krisen-Mediation
Eine solche Überzeugung kann nur dadurch erreicht werden, dass gegenüber den Gläubigern der konkrete Nachweis über die Schuldnersituation sowie über die wahrscheinliche Auswirkung einer Insolvenz erbracht wird. Ein solcher Beweis ist nur durch Einschaltung eines Vermittlers oder Mediators möglich. Deshalb hat unser Unternehmen bereits seit vielen Jahren das bekannte Prinzip der Mediation als Instrument des Krisenmanagements weiterentwickelt und zahlreiche Unternehmen vor der Insolvenz bewahrt.
Dabei beauftragt uns der Schuldner, als Krisen-Mediator und Treuhänder tätig zu werden und wir übernehmen eine entsprechende Verpflichtung gegenüber den Gläubigern, womit wir die notwendige Glaubwürdigkeit geniessen. Damit übernehmen wir für die Richtigkeit unserer Analysen die Verantwortung und binden so sämtliche Gläubiger in eine Strategie zur Vermeidung der Insolvenz ein.
Durch unsere ‚Krisen-Mediation’ kann eine Insolvenz zuverlässig vermieden werden, wenn das Unternehmen nach weitgehender Entlastung von Verbindlichkeiten und Kosten wieder ‚schwarze Zahlen’ schreibt. (htttp:/www.procon-treuhand.de).
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Datum: 23.02.2010 - 15:02 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 165140
Anzahl Zeichen: 2177
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Ulrich Weistermann
Stadt:
München
Telefon: 089/398297
Kategorie:
Finanzierung
Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 23.02.2010
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