VW-Abgasskandal: Porsche Cayenne - KBA nicht vertrauenswürdig?

VW-Abgasskandal: Porsche Cayenne - KBA nicht vertrauenswürdig?

ID: 1651534

Richterin des LG Potsdam vertraut dem KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) nicht im Porsche-Dieselskandal



(firmenpresse) - Rechtanwalt Thomas Schmidt vertritt VW-Geschädigte seit 2015 und erklärt: Im Porsche-Dieselskandal des VW-Konzerns hat das Kraftfahrt-Bundesamt festgestellt, dass im Porsche Cayenne eine verbotene Abschalteinrichtung verbaut ist, so dass der Rückruf angeordnet werden mußte.

Das Landgericht Potsdam vertraut den Feststellungen des KBA nicht und glaubt offenbar nicht, dass das KBA eine gesetzeswidrige Abschalteinrichtung festgestellt hat und ordnet deshalb die Einholung eines eigenen Sachverständigengutachtens an.

In dem von RA Schmidt in Potsdam vertretenen Verfahren zum Az. 8 0 195/17 soll Beweis erhoben werden über die Behauptungen "die in dem Motor des Porsche Cayenne vorhandene Software sei so ausgestattet, dass die Abgasreinigung, die dafür sorgt, dass 2/3 weniger Schadstoffe ausgestoßen werden, nur im Stehen des Fahrzeugs bzw. nur beim Stillstand der Lenkung arbeitet".

Sollte der gerichtlich bestellte Sachverständige die von der Porsche AG bestrittene Abschalteinrichtung feststellen, könnte die zuständige Staatsanwaltschaft wegen eines versuchten Prozeßbetruges gegen die Vorstände der Porsche AG ermitteln.

Sollte der Sachverständige feststellen, dass das KBA - wie offensichtlich das LG Potsdam glaubt - die Unwahrheit veröffentlicht hat und den Rückruf der Porsche Cayenne zu Unrecht angeordnet hat, weil gar keine verbotene Abschalteinrichtung (wie Porsche behauptet) verbaut wurde, dann dürfte dies der nächste Skandal für die Bundesregierung sein.

Ebenso wie Geschädigte das KBA hinsichtlich der genehmigten Softwareupdates nicht für vertrauenswürdig halten, hält die junge Richterin des LG Potsdam offensichtlich das KBA auch hinsichtlich der angeordneten Rückrufaktion für den Porsche Cayenne nicht für vertrauenswürdig. Das bedeutet im VW-Abgasskandal verliert die Bundesregierung zunehmend an Vertrauen auch bei der Justiz.

Schmidt rät grundsätzlich allen Betroffenen, das Update des KBA nicht installieren zu lassen und Händler und Hersteller des VW-Konzerns wie auch die übrigen Autokonzerne, die verbotene Abschalteinrichtungen verbaut haben, zu verklagen. Die Erfolgsaussichten sind gut und werden zunehmend besser. In Rahmen eines Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof hat VW freiwillig ein neues Auto geliefert wie die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer berichtet.


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Rechtsanwalt Thomas Schmidt war selbst Richter am Landgericht und vertritt seit Oktober 2015 als Anwalt Geschädigte des Dieselskandals. Der Kanzleihauptsitz befindet sich in 14532 Kleinmachnow (Potsdam-Mittelmark), Schillerstr. 4, Telefon 03320320024, und eine Zweigstelle in Berlin Steglitz-Zehlendorf, Podbielskiallee 13, 14195 Berlin, Telefon 03084107485. Website: ra-schmidt.jimdo.com/



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Rechtsanwalt Thomas Schmidt, 14532 Kleinmachnow, Schillerstraße 4, Tel. 03320320024,
eMail: rathsch(at)gmail.com



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Bereitgestellt von Benutzer: RASchmidt
Datum: 19.09.2018 - 16:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Recht und Verbraucher


Meldungsart: Interview
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 19.09.2018

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