Dieselfahrverbote verunsichern behinderte Menschen bei der Fahrzeugwahl
» Ausnahmeregelung nach der 35. BlmSchV für Menschen mit Behinderung
» Diesel gebräuchlichste Motorisierung behindertengerechte Fahrzeugumbauten
» Experten raten bei Neuanschaffung zumindest auf Euro 6d-TEMP-Fahrzeuge zu setzen
In letzter Zeit werden die technischen Berater der Paravan GmbH immer häufiger gefragt, ob man bei einem zukünftigen Umbau noch auf einen Diesel setzen könne, oder lieber gleich eine alternative Motorisierung in Betracht zieht. Die Diskussion um drohende Fahrverbote haben die Menschen verunsichert. Hinzu kommt die öffentliche Diskussion um Fahrzeugmanipulationen, Zulassungsstopps und hohe Grenzwerte. Alternativen in den häufig benötigten Fahrzeugklassen gibt es jedoch kaum.
Wer einen Schwerbehindertenausweis mit dem Eintrag „aG, „H“ oder „BI“ gemäß Paragraph 3 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 der Schwerbehindertenausweisverordnung hat, ist in der Regel von den drohenden Fahrverboten ausgeschlossen. Es muss keine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Geregelt sind diese Sonderfälle in der Verordnung zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur Schadstoffbelastung - 35. BlmSchV - Anhang 3 Ausnahmen zur Kennzeichnungspflicht nach § 2 Abs. 1. Diese Regelung ist bundesweit gültig. Menschen mit dem Merkzeichen "G" oder mit einem EU-Parkausweis für Gleichgestellte können eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn die vorgenannten Grundvoraussetzungen erfüllt sind. Diese Ausnahmen erteilen die betroffenen Kommunen.
In der Regel war der Diesel in der Vergangenheit bei den Kunden die erste Wahl - mit Blick auf Effizienz, Gewicht und Langlebigkeit. Gut 98 Prozent der Paravan-Kunden fahren einen Diesel. „Wir kommen am Diesel nicht vorbei“, sagt Maurice Möritz, zuständig für die technische Beratung. Für Großraumfahrzeuge wie Volkswagen T6, Mercedes Benz V-Klasse oder Sprinter gibt es ausschließlich Dieselantrieb. „Das Thema bewegt unsere Kunden massiv“, ergänzt Joachim Glück. Vor allem Kunden , die vor einer Neuanschaffung eines Fahrzeuges stehen, stellen sich die Frage: Kann ich noch ein Dieselfahrzeug kaufen, oder muss ich gar mein altes bereits umgebautes Fahrzeug bald stehen lassen. Zwar seien für das kommende Jahr E-Fahrzeuge angekündigt, doch keiner wisse, wie die aussehen und ob sie für einen Umbau geeignet sind.
Grundsätzlich ist ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge im Gespräch, welche die Euro 6-Norm nicht erfüllen, insgesamt geht es um etwa 13 Mio. Dieselfahrzeuge in Deutschland. Hamburg hat im Juni den Anfang gemacht und ein Fahrverbot für einige Straßenzüge eingeführt. Weitere Städte könnten folgen, da in etwa 70 deutschen Städten die Grenzwerte überschritten werden. Für Stuttgart sind beispielsweise erste Maßnahmen für Anfang 2019 angekündigt.
Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro-4/IV und schlechter dürften dann ab Januar 2019 im gesamten Stadtgebiet Stuttgart (derzeitige Umweltzone) nicht mehr fahren. Euro-5/V-Diesel können auch 2019 erstmal weiter in die Stadt einfahren. Man wolle die Wirkung des Pakets zur Luftreinhaltung abwarten und erst Mitte 2019 über Verschärfungen nachdenken Im Gegenzug sollen die ÖPNV-Verbindungen verbessert werden. Allerdings könnten weitere Klagen der Umweltorganisationen die Lage verschärfen.
Vom 27. August bis 28. September ist Luftreinhalteplan öffentlich ausgelegt, schriftliche Stellungnahmen können bis zum 12. Oktober eingereicht werden (www.rp-stuttgart.de). Laut Ausnahmekonzeption (ab Seite 63) können die betroffenen Fahrer auch weiterhin mit dem Fahrzeug im Stadtgebiet bewegen. Dort heißt es: "Gemäß Anhang 3 der Kennzeichnungsverordnung (35. BImSchV) sind bestimmte Kraftfahrzeuge generell von der Kennzeichnungspflicht und damit vom Verkehrsverbot nach § 40 Abs. 1 BImSchG ausgenommen: ... Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch die im Schwerbehindertenausweis eingetragenen Merkzeichen „aG“, „H“ der „Bl“ nachweisen." Harte Einschnitte könnte es für Assistenzkräfte oder Familienangehörige geben, die ohne einem schwerbeschädigten Passagier das umgebaute Fahrzeug in der Umweltzone fahren müssen, zum Beispiel zur Apotheke oder zur Autowerkstatt. Hierzu müssen nach Auskunft des Ministerium Einzelgenehmigungen bei der Stadt Stuttgart beantragt werden.
Wer die Einfahrtbeschränkungen ignoriert, muss mit einem Bußgeld rechnen. In Hamburg sind es beispielsweise 25 Euro 25 (PKW) bis 75 (LKW) Euro. Die Anordnung von Fahrverboten ist Ländersache. Jedes Bundesland legt auch die Kriterien und Rahmenbedingungen fest.
Auch Heinrich Buschmann, Vorsitzender des Vereins Mobil mit Behinderung e.V. (MMB) und der Stiftung Inklusion durch Mobilität, erreichen viele Anfragen bezüglich der zu erwartenden Dieselfahrverbote in vielen deutschen Städten. "Diese Anfragen kommen von Menschen mit schwersten Behinderungen, die auf speziell umgebaute, behindertengerechte Fahrzeug angewiesen sind", berichtet er. "Besonders groß ist die Verunsicherung bei Passivfahrern, beispielsweise Familien mit behinderten Kindern oder behinderte Menschen mit Assistenzkräften", weiß Buschmann. Im vergangenem Sommer hat er deshalb alle zuständigen Landesministerien angeschrieben und den aktuellen Stand abgefragt. "Die Mehrzahl hat mitgeteilt, dass auf pauschale Dieselfahrverbote möglichst verzichtet werden soll", berichtet Buschmann. "Das Bayerische Innenministerium setzt beispielsweise in ihrem Maßnahmenpaket auf eine nachhaltige Verbesserung der Luftreinheit und damit mehr auf Anreize statt auf Verbote. Den Satz hätte ich mir öfters gewünscht. Aber alle haben übereinstimmend mitgeteilt, dass es Ausnahmen für Behinderte Fahrzeugführer, wie auch Mitfahrer geben wird."
"Im Moment warten viele Kunden ab",, sagen die Paravan-Kundenberater. "Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sich auf jeden Fall für ein Fahrzeug entscheiden, das grundsätzlich verbrauchsarm ist oder - soweit das möglich ist - auf alternative Antriebe setzen. Mit dem Kauf eines Diesels sollte man warten, bis das gewünschte Fahrzeug mit dem neuen Abgasstandard Euro 6d-TEMP bzw. Euro 6d verfügbar ist." Fahrer mit den Merkzeichen "aG", "H" oder "BI" im Schwerbehindertenausweis müssen sich aktuell keine Sorgen machen. "Ausnahmen für das Diesel-Fahrverbot werden in den nächsten Jahren für Menschen mit Behinderung sicherlich Bestand haben", hoffen sie.
Besuchen Sie die Paravan GmbH in der Zeit vom 26. bis 29. September 2018 in Halle 6, Stand 6B53 auf der Rehacare 2018 in Düsseldorf.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
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Über die Paravan GmbH:
Die Paravan GmbH ist Weltmarktführer für hoch individuelle behindertengerechte Fahrzeuglösungen. Rund 180 Mitarbeiter entwickeln und produzieren individuell angepasste Automobilumbauten, Elektrorollstühle, Bewegungstrainer u.v.m. Ein technologisches Highlight ist Space Drive, ein intelligentes digitales Steuerungssystem nach dem Prinzip drive-by-wire. Es ist vollständig ausfallsicher, durch aktive Redundanz der Servomotoren und weltweit das Erste mit Straßenzulassung. Mithilfe dieser Innovation fahren schwerstbehinderte Menschen, teils ohne Arme und Beine, selbständig und sicher Auto. Ein einfaches Eingreifen in das Lenkrad ist diesen Fahrern nicht möglich. Weltweit hat sich Space Drive in den letzten 15 Jahren auf über 500 Millionen Straßenkilometern bewährt und wird ständig kontinuierlich fortentwickelt. Das System ist zertifiziert nach ISO 26262 ASIL D und wird nach dem international höchsten Qualitätsstandard IPC-A-600 Klasse 3 gefertigt. Zahlreiche Fahrzeughersteller, Automobilzulieferer und Forschungseinrichtungen setzen Space Drive für Fahrzeuge und Projekte zum autonomen Fahren ein. Das System ist als Nachrüstsatz mit offener Schnittstelle für alle bekannten Fahrzeugtypen erhältlich.
Die Schaeffler Technologies AG & Co. KG hat mit dem Eigentümer der Paravan GmbH, Roland Arnold, am 12. September 2018 das Gemeinschaftsunternehmen Schaeffler Paravan Technologie GmbH & Co. KG gegründet. Die Schaeffler Paravan Technologie GmbH & Co. KG wird im Oktober 2018 die drive-by-wire-Technologie sowie alle damit verbundenen Aktivitäten der Paravan GmbH übernehmen und die Technologie künftig weiter entwickeln.
Dipl.-Soz. Anke Leuschke
Pressereferentin im Auftrag PARAVAN GmbH
LeuaPress
Am Bergle 2, 72531 Hohenstein
M: +49 172 79 16 987
T: +49 7388 99 95 81
paravan(at)leuapress.de
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Datum: 26.09.2018 - 15:04 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:
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