Gewerbehalle bei Sturm eingestürzt. Versicherung zahlt nicht! Hier gibt es Hilfe!

Gewerbehalle bei Sturm eingestürzt. Versicherung zahlt nicht! Hier gibt es Hilfe!

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Versicherungsgesellschaften versuchen zum Beispiel bei Sturmversicherungen gerne, sich ihrer Leistungspflicht zu entziehen, indem sie ihren Versicherungsnehmern einen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstoß gegen diese Obliegenheit gemäß § 28 VVG vorwerfen.



(firmenpresse) - Jetzt hat sich wieder ein Versicherungsnehmer mit der Bitte um Hilfe an uns gewendet, weil dessen Versicherung den Schaden der von einem heftigen Hagelsturm mit Starkregen verursacht wurde nicht bezahlen will. Die Halle ist eingestürzt. Es ist ein wirtschaftlicher Totalschaden.


Aufgrund der fehlenden Mieten kann der Versicherungsnehmer nicht mehr die Verbindlichkeiten der Immobilie bedienen und steht vor einem Verkauf oder einer drohenden Insolvenz. Eine Rechtschutzversicherung hat er nicht. Der Versicherungsnehmer kann nicht verstehen, wieso die Versicherung nicht bezahlt.

Die Versicherung begründet Ihre Ablehnung unter Anderem damit: „Wir weisen darauf hin, dass Sie als Versicherungsnehmer für den Eintritt eines versicherten Sturmschadenereignisses vollumfänglich beweisbelastet sind. Da dieser Nachweis nicht erbracht wurde lehnen wir die Übernahme des Schadenfalles weiterhin ab.“

Auch hier zeigt sich wieder, dass es auf kaum einem anderen Gebiet mehr rechtliche Fragen und Streitigkeiten gibt, als auf jenem des Versicherungsrechtes. Bei der Vielzahl von verschiedenen Versicherungsarten (Haftpflichtversicherung, Lebensversicherung, Rechtsschutzversicherung, Feuerversicherung, Unfallversicherung, u.a.) ist es kaum mehr möglich, den Überblick zu behalten.

Zur Geltendmachung seiner Rechte ist es ratsam, in versicherungsrechtlichen Fragen einen Rechtsbeistand beizuziehen.

http://www.versicherung-zahlt-nicht.net bietet Fördermitgliedern der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ die Möglichkeit von den Vertrauensanwälten der Selbsthilfegemeinschaft kostenlos Ihre Erstattungsansprüche prüfen zu lassen.

Zahlreiche Erfolge machen den Versicherten Mut, gegenüber den Versicherungsgesellschaften bzw. Kassen bei der Verfolgung ihrer Erstattungsansprüche hartnäckig zu bleiben. Besteht auf Seiten der Versicherten eine Rechtsschutzversicherungen, bestehen zudem gute Chancen, dass diese die Anwalts- und Gerichtskosten für das Verfahren übernehmen.



Wenn es um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Ihre Versicherung / Krankenversicherung geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die Vertrauensanwälte der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Ansprüche gegen Ihre Versicherung bzw. Krankenkasse durchzusetzen.

Auch Sie wollen den Bescheid Ihrer Versicherung professionell überprüfen lassen und sich auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen? Die Vertrauensanwälte stehen für Ihre Fragen gerne jederzeit zur Verfügung.

Damit Sie nicht befürchten müssen, dass Ihnen schon Ihre ersten Fragen eine hohe Anwaltsrechnung beschert, ist für Sie als Fördermitglied der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ eine erste Orientierungsberatung durch einen spezialisierten Vertrauensanwalt kostenlos.

Betroffene Versicherte können jetzt die Aufnahme als Fördermitglied zu der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ beantragen. Die Höhe des Förderbeitrags beträgt einmalig 75.- Euro. Folgebeiträge werden nicht erhoben, können aber jederzeit gerne freiwillig in jeder Höhe geleistet werden.

Link zur Anmeldung

Fördermitglieder der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ können von den Vertrauensanwälten kostenlos Ihre Ansprüche prüfen lassen.

Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht
c/o Fine Products Selection Ltd.
Zweigniederlassung Dieburg
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
D 64807 Dieburg
Telefon: 06071- 9816812
Telefax: 06071-9816829
EMail: info@feine-produkte.de
Internet: http://www.versicherung-zahlt-nicht.net
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Wenn es um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Ihre Versicherung / Krankenversicherung geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender Bedeutung. Die Vertrauensanwälte der „Selbsthilfegemeinschaft Versicherung zahlt nicht!“ geben Ihnen eine erste ehrliche Einschätzung Ihrer Chancen, die Ansprüche gegen Ihre Versicherung bzw. Krankenkasse durchzusetzen.



Leseranfragen:

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c/o Fine Products Selection Ltd.
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Groß-Zimmerner-Str. 36 a
D 64807 Dieburg
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EMail: info(at)feine-produkte.de
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Bereitgestellt von Benutzer: BSZ
Datum: 04.10.2018 - 16:10 Uhr
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