Für Kapitalanleger die Schadensersatzansprüche geltend machen wollen tickt die Verjährungsuhr!
Anleger können in der folgenden Tabelle sehen, wie viel Zeit Ihnen noch bleibt um mit geeigneten Maßnahmen die Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern.
Logo des BSZ e.V.(firmenpresse) - Vom 06. Oktober 2018, 00.00 Uhr bis 31. Dezember 2018, 00.00 Uhr sind es nur noch:
Monate 2 + 25 Tage
Wochen12 + 2 Tage
Tage86
Stunden2064
Minuten123840
Sekunden7430400
Geschädigte Kapitalanleger sollten auf alle Fälle verhindern, dass ihre Schadensersatzansprüche eventuell zum Jahresende 2018 verjähren. Nach Ablauf der Verjährungsfrist am 31.12.2018 werden ansonsten die beteiligten Banken, Vertriebe und Initiatoren Grund zu feiern haben, wenn die Geschädigten, aus welchen Gründen auch immer, sich scheuen, ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen. Viele geschädigte Anleger zögern aus finanziellen Gründen heraus aktiv zu werden, oder weil sie meinen, es mache keinen Sinn, dem schlechten Geld noch Gutes hinterher zu werfen.
Abwarten kann in vielerlei Hinsicht nachteilig sein!
Für Anleger ist es der falsch Weg einfach nur abzuwarten, denn wer nur abwartet nimmt in Kauf, dass die eigenen Ansprüche verjähren, d.h., dass sie nicht mehr durchgesetzt werden können. Sofern für eine Prüfung der Verjährung und/oder für eine Klageeinreichung zur Hemmung der Verjährung nicht mehr genügend Zeit vorhanden sein sollte, bietet sich die Geltendmachung von Ansprüchen bei einer staatlich anerkannten Gütestelle an.
So halten Sie die Verjährung auf.
Der BSZ e.V. rät allen Anlegern eine mögliche Verjährung durch rechtzeitigen Antrag bei einer staatlich anerkannten Gütestelle zu hemmen. Es macht Sinn jetzt umgehend überprüfen zu lassen, ob die Ansprüche zu verjähren drohen bzw. ob ggf. Chancen bestehen, die Durchsetzung der Ansprüche realisieren zu können. Kurz gesagt, man sollte den Banken und den anderen Beteiligten nicht gönnen sich in die Verjährung zu retten.
Die Vorteile eines Güteverfahrens sind vor allem:
1. Hemmung der Verjährung
Durch die staatliche Anerkennung als Gütestelle tritt bereits mit rechtzeitigem Antragseingang die Hemmung der Verjährung für mindestens 6 Monate ein.
Die Hemmung der Verjährung tritt unabhängig davon ein, ob der Antragsgegner dem Güteverfahren beitritt.
2. Geringere Verfahrenskosten
Bei dem Verfahren vor der staatlich anerkannten Gütestelle Hitzler, entstehen im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren meist deutlich geringere Kosten. Lehnt die Antragsgegnerseite die Durchführung des Verfahrens ab, ist lediglich eine niedrige Vergütung zu bezahlen. Wird das Verfahren durchgeführt, wird seitens der staatlich anerkannten Gütestelle nach Zeitaufwand gemäß der Verfahrensordnung abgerechnet. Ihre eigenen Kosten trägt jede Seite grundsätzlich selbst, es sei denn, die Beteiligten treffen eine andere Regelung.
3. Vertraulichkeit
Anders als ein Gerichtsverfahren ist das Güteverfahren nicht öffentlich. Daher gelangen keine vertraulichen Informationen an die Öffentlichkeit.
Weitere Informationen zu Fällen von möglicherweise eintretender Verjährung und Hilfe durch die mit dem BSZ e.V. kooperierende staatlich anerkannte Gütestelle, oder auch Prüfung der Möglichkeit einer Prozessfinanzierung. so wie ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Verjährung können kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
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Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
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Datum: 05.10.2018 - 09:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1657245
Anzahl Zeichen: 5118
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Horst Roosen
Stadt:
Dieburg
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Kategorie:
Geldanlage
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