Helfen Schulung und Aufklärung über Datenschutz gegen kriminelle Aktivitäten?
n Schulung und Aufklärung über Datenschutz gegen kriminelle Aktivitäten?
In der letzten Zeit wurde gelegentlich die Auffassung vertreten, dass die in der Datenschutzgesetzgebung vorgeschriebene Schulung und Aufklärung über Datenschutz hilfreich bei der Bekämpfung krimineller Aktivitäten sei. Die UIMC vertritt diese Auffassung nur sehr bedingt. Zwar zeigt die Erfahrung, dass insbesondere Datenschutzschulungen häufig am Zeitbudget des Datenschutzbeauftragten scheitern und nicht in erforderlichem Umfang durchgeführt werden. Hiermit wird die Möglichkeit unterlassen, das Bewusstsein der Mitarbeiter für Datenschutzfragestellungen und insbesondere Verstöße gegen Datenschutz und IT-Sicherheitserfordernisse zu schärfen. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass hierdurch eine nennenswert höhere Aufklärung von kriminellen Verstößen einhergeht. Wer mit krimineller Energie - unter Umständen auch noch in Erwartung einer Belohnung durch den Staat für die Lieferung der widerrechtlich in Besitz genommenen Daten - sich absichtlich personenbezogene Daten unter bewusstem Verstoß gegen bestehende organisatorische Regelungen, Gesetze und ethische Normen beschafft, lässt sich in der Regel auch von denjenigen Kollegen, die datenschutzgesetzesbewusst handeln, nicht von seinem Tun abhalten.
Was durch Schulung und Aufklärung aber erreicht werden sollte: Schärfen des Bewusstseins kann aber trotzdem hilfreich sein, auffälliges Verhalten bei Kollegen zu entdecken, was dazu führt, dass ein potentieller Veruntreuer sich beobachtet fühlt und sich eventuell "nicht mehr traut'.
Die UIMCollege bietet in ihren Datenschutzlehrgängen immer auch die Möglichkeit, diese speziellen Fragestellungen zu diskutieren und Hilfestellungen für die eigene Arbeit auch bezüglich solcher Spezialfragen zu erhalten. Die von der UIMCollege abgehaltenen Seminare ? Datenschutz und andere - sind zu finden unter www.uimcollege.de
In der letzten Zeit wurde gelegentlich die Auffassung vertreten, dass die in der Datenschutzgesetzgebung vorgeschriebene Schulung und Aufklärung über Datenschutz hilfreich bei der Bekämpfung krimineller Aktivitäten sei. Die UIMC vertritt diese Auffassung nur sehr bedingt. Zwar zeigt die Erfahrung, dass insbesondere Datenschutzschulungen häufig am Zeitbudget des Datenschutzbeauftragten scheitern und nicht in erforderlichem Umfang durchgeführt werden. Hiermit wird die Möglichkeit unterlassen, das Bewusstsein der Mitarbeiter für Datenschutzfragestellungen und insbesondere Verstöße gegen Datenschutz und IT-Sicherheitserfordernisse zu schärfen. Es ist jedoch nicht zu erwarten, dass hierdurch eine nennenswert höhere Aufklärung von kriminellen Verstößen einhergeht. Wer mit krimineller Energie - unter Umständen auch noch in Erwartung einer Belohnung durch den Staat für die Lieferung der widerrechtlich in Besitz genommenen Daten - sich absichtlich personenbezogene Daten unter bewusstem Verstoß gegen bestehende organisatorische Regelungen, Gesetze und ethische Normen beschafft, lässt sich in der Regel auch von denjenigen Kollegen, die datenschutzgesetzesbewusst handeln, nicht von seinem Tun abhalten.
Was durch Schulung und Aufklärung aber erreicht werden sollte: Schärfen des Bewusstseins kann aber trotzdem hilfreich sein, auffälliges Verhalten bei Kollegen zu entdecken, was dazu führt, dass ein potentieller Veruntreuer sich beobachtet fühlt und sich eventuell "nicht mehr traut'.
Die UIMCollege bietet in ihren Datenschutzlehrgängen immer auch die Möglichkeit, diese speziellen Fragestellungen zu diskutieren und Hilfestellungen für die eigene Arbeit auch bezüglich solcher Spezialfragen zu erhalten. Die von der UIMCollege abgehaltenen Seminare ? Datenschutz und andere - sind zu finden unter www.uimcollege.de
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Datum: 25.02.2010 - 10:47 Uhr
Sprache: Deutsch
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