Verlustbescheinigung noch bis 15.12. beantragen!

Verlustbescheinigung noch bis 15.12. beantragen!

ID: 1662951
(firmenpresse) - Das Jahr neigt sich dem Ende zu und steuerlich gesehen sind noch einige Erledigungen sinnvoll. Darunter fällt beispielsweise das Einholen einer Verlustbescheinigung. Wurde bei einer Bank ein Verlust aus der Veräußerung von Aktien festgestellt und gleichzeitig bei einer anderen Bank ein Gewinn aus dem Verkauf von Aktien über dem Sparerpauschbetrag erzielt, so kann der Verlust mit dem Gewinn bei der Einkommensteuererklärung verrechnet werden. Voraussetzung dafür ist die Verlustbescheinigung. Diese wird jedoch nur bis zum 15. Dezember erstellt.



Innerhalb eines Bankinstituts werden Verluste aus Kapitalanlagen oder Aktienverkäufen mit den entsprechenden Zins- oder Veräußerungsgewinnen aus Aktien verrechnet, so dass nicht zu viel Abgeltungssteuer abgeführt wird. Doch eine Verrechnung zwischen verschiedenen Banken erfolgt nicht. Die zu viel entrichtete Abgeltungssteuer kann nur im Rahmen der Steuererklärung mit der Anlage KAP zurückgeholt werden.



Verlustbescheinigung für Steuererklärung



Leider stellen Banken nicht automatisch für Depots und Kapitalanlagen Verlustbescheinigungen aus und senden sie ihren Kunden zu. Darum muss sich jeder Anleger selbst kümmern, falls er bei mehreren Banken Geldanlagen oder Depots führt. Das gilt übrigens auch für Ehepaare, die bei verschiedenen Banken Geldanlagen unterhalten und gemeinsam veranlagt werden. Die gesetzliche Frist für die Verlustbescheinigung läuft am 15. Dezember eines jeden Jahres ab. Danach wird die Verlustbescheinigung nicht mehr rückwirkend ausgestellt und die Verrechnung ist für das laufende Jahr verwirkt.



Übrigens können Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen ebenfalls aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden und nicht mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen, wie Zinsen oder Dividenden. Die anderen Kapitalanlagen können miteinander verrechnet werden. Deshalb werden Verluste auf der Bescheinigung getrennt ausgewiesen, also ein Verlust für Aktienverkäufe und ein weiterer für Kapitalanlagen.





Verlustvortrag durch Finanzamt



Ist der Verlust höher als die Kapitalerträge, nimmt das Finanzamt eine gesonderte Verlustfeststellung über den verbleibenden Verlust vor. Dieser Restverlust kann im Folgejahr immer noch verrechnet werden, sofern dann wieder Gewinne erzielt und in der Steuererklärung angegeben werden. Daher lohnt es sich, eine Verlustbescheinigung einzuholen, wenn der Sparerfreibetrag bei sich selbst oder dem Ehepartner ausgeschöpft wurde und bei einem anderen Institut ein Verlust verzeichnet wurde.



https://www.lohi.de/steuertippsWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Lohi - Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 330 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit nahezu 600.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären - im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG - alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.



PresseKontakt / Agentur:

Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Jörg Gabes
Werner-von-Siemens-Strasse 5
93128 Regenstauf
j.gabes(at)lohi.de
09402 / 503159
www.lohi.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Der Westen im 10-Jahresvergleich: Steigerungen von bis zu 65 Prozent abseits der Großstädte Chubb erweitert Online-Angebot mit Cyberlösung (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 23.10.2018 - 09:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1662951
Anzahl Zeichen: 2785

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Gudrun Steinbach
Stadt:

München


Telefon: 089 / 2781310

Kategorie:

Wirtschaft (allg.)



Diese Pressemitteilung wurde bisher 729 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Verlustbescheinigung noch bis 15.12. beantragen!"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Lohnsteuerhilfe Bayern e. V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Haartransplantation nur in Ausnahmefällen absetzbar ...

Rund die Hälfte aller Männer erleidet bis zum 50. Lebensjahr einen genetisch bedingten Haarausfall. Frauen sind hingegen eher ab dem 50. Lebensjahr aufgrund hormoneller Veränderungen in der Menopause von Haarausfall betroffen. Der Haarverlust ist ...

Alle Meldungen von Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.


 

Werbung



Facebook

Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z