Freistellungsaufträge bei Banken anpassen
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Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
Fällt der diesjährige Ertrag höher als die festgelegte Freistellung aus, so muss die Bank für die darüberliegenden Gewinne 25 Prozent Abgeltungssteuer, den Solidaritätszuschlag und in vielen Fällen noch Kirchensteuer abführen. Andererseits wird vielleicht bei anderen Banken der Freibetrag nicht ausgeschöpft, so dass der Freistellungsbetrag dort zugunsten der anderen Bank reduziert werden könnte. Je Bankinstitut genügt ein Freistellungsauftrag für alle Konten und Depots. Die Summe aller Freibeträge bei den verschiedenen Banken darf jedoch nicht über den Maximalbeträgen von 801 bzw. 1.602 Euro liegen. Um den Überblick über die erteilten Freistellungsaufträge zu behalten, werden die Vergaben am besten zu Hause notiert und im Bankordner abgelegt.
Freistellungsauftrag und Steuererklärung
Eine Anpassung der Beträge gegenüber dem Vorjahr bei den einzelnen Banken hat den Vorteil, dass sich der Steuerzahler im Folgejahr nicht mit der Anlage KAP herumschlagen muss, sofern die Summe der Gewinne unter den Freistellungsbeträgen geblieben ist. Übrigens, wird eine Bankverbindung aufgelöst und werden bestehende Konten oder Depots gelöscht, so bleibt der Freistellungsauftrag weiterhin bei dieser Bank bestehen. Damit solche verschenkten Ertragsspielräume nicht unnütz aufrecht erhalten bleiben, muss ein extra Antrag auf Löschung des Freistellungsauftrags erteilt werden.
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Datum: 30.10.2018 - 11:32 Uhr
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