Residencia in Spanien
ID: 1666679
Folgende Begriffe und Unterschiede sollten Immobilienbesitzer in Spanien kennen
Für einen Wohnungs- oder Hauskauf in Spanien ist nahezu immer eine N.I.E.-Nummer erforderlich. Diese Ausländer-Identifikationsnummer gilt gleichzeitig als persönliche Steuernummer und ist für viele verschiedene Verwaltungsprozesse notwendig. Viele Interessenten verwechseln jedoch den Erhalt der N.I.E.-Nummer mit einer Wohnsitzvermutung bzw. der sogenannten "Residencia". Die N.I.E-Nummer allein hat jedoch keinerlei Auswirkung auf den jeweiligen Wohnsitz. Befindet sich dieser in Spanien, gelten Immobilieneigentümer in der Regel steuerrechtlich als ansässig, wenn sie sich 183 Tage oder mehr in Spanien aufhalten.
Verwaltungstechnisch als Resident gelten Personen jedoch erst dann, wenn sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt (Padrón de habitantes) sowie im Zentralen-Ausländerregister als "residente" eingetragen haben. Für diejenigen, die sowohl in Deutschland als auch in Spanien wohnen, ist die Wahl des Wohnsitzes freigestellt. Wichtig zu wissen: Sobald eine Person als "Residente" gilt, muss ihr gesamtes Welteinkommen in Spanien versteuert und den steuerlichen Pflichten muss nachgekommen werden.
Kaufinteressenten sollten sich daher vor ihrem Immobilienerwerb ausführlich beraten lassen, welches Aufenthaltsmodell für sie in Frage kommt. Ist die Immobilie beispielsweise eher als Ferienobjekt geplant und kann die Aufenthaltszeit auf 183 pro Jahr begrenzt werden, bleibt es bei einem verwaltungstechnischen Wohnsitz. Verlagert sich der Lebensmittelpunkt nach Spanien und besteht eine ständige Wohnstätte, wird dies als steuerrechtlicher Wohnsitz gewertet. Weitere Informationen zum Immobilienerwerb in Spanien oder die Themen "Estepona Wohnung kaufen" oder "Haus kaufen Estepona" sind unter www.newEstepona.com erhältlich.
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Datum: 02.11.2018 - 19:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Sascha Tiebel
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