Offenbare Unrichtigkeit bei der Festsetzung der Steuer

Offenbare Unrichtigkeit bei der Festsetzung der Steuer

ID: 1669227

Offenbare Unrichtigkeit bei der Festsetzung der Steuer




(firmenpresse) - Bei offenbaren Unrichtigkeiten kann der Steuerbescheid geändert werden. Auch Eingabefehler können solche Unrichtigkeiten darstellen, wie ein Urteil der Finanzgerichts Köln zeigt.



Nach § 129 der Abgabenordnung (AO) kann die Finanzbehörde Schreibfehler, Rechenfehler und ähnliche offenbare Unrichtigkeiten, die bei einem Verwaltungsakt unterlaufen sind, jederzeit korrigieren, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Strittig ist jedoch die Frage, wann eine Unrichtigkeit offenbar ist.



Das Finanzgericht Köln hat mit Urteil vom 14. Juni 2018 entschieden, dass eine offenbare Unrichtigkeit auch dann noch vorliegt, wenn der Fehler von gleich drei Mitarbeitern des Finanzamts nicht bemerkt wurde (Az.: 15 K 271/16). In dem Fall hatte der Kläger einen Gesellschaftsanteil seiner GmbH veräußert. Die Beteiligung wurde in seinem Privatvermögen gehalten. Bei der Festsetzung der Einkommensteuer gewährte ihm das Finanzamt aufgrund einer fehlerhaften Eingabe in die Datenverarbeitung einen steuerfreien Veräußerungsgewinn. Dieser Fehler fiel weder dem Sachbearbeiter, noch der Qualitätssicherungsstelle oder der Sachgebietsleiterin auf. Erst als es bei der GmbH zu einer Betriebsprüfung kam wurde der Fehler entdeckt und der Steuerbescheid entsprechend geändert.



Einspruch und Klage gegen den geänderten Steuerbescheid blieben erfolglos. Das Finanzgericht Köln erklärte, dass sich das Finanzamt auf § 129 AO stützen kann und demnach derartige offenbare Unrichtigkeiten jederzeit berichtigen darf. So wie Schreib- oder Tippfehler seien auch mechanische Versehen wie eine fehlerhafte Eingabe oder Übertragung in die EDV eine offenbare Unrichtigkeit. Offenbar sei eine Unrichtigkeit, wenn der Fehler bei Offenlegung des Sachverhalts für jeden unvoreingenommenen Dritten klar und deutlich erkennbar ist und der Fehler auf mechanisches Versehen und nicht auf Rechtsirrtümer zurückzuführen ist, so das FG Köln. Ein solcher Fehler liege hier vor, obwohl die Unrichtigkeit von drei Mitarbeitern nicht erkannt wurde. Im Ergebnis komme es aber immer auf den Einzelfall an, so das FG Köln, das die Revision zum BGH zuließ.





Änderungen bei der Steuerfestsetzung, die auf § 129 AO beruhen, stehen rechtlich häufig auf wackeligen Füßen. Beim Steuerstreit mit den Finanzbehörden können im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.



https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstreit.htmlWeitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei. Die Anwälte beraten insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Handelsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht, Kapitalmarktrecht und Bankrecht, IT Recht, IP Recht und Vertriebsrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Private Clients. GRP Rainer Rechtsanwälte befinden sich in Köln Berlin Bonn Düsseldorf Frankfurt Hamburg München Stuttgart



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
presse(at)grprainer.com
+49 221-27 22 75-0
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  Die Illusionen der Politik - kritische Gedanken zu aktuellen politischen Konflikten 3 Männer ? 3 Geschichten ? jede etwas sehr besonderes!
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 12.11.2018 - 09:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1669227
Anzahl Zeichen: 2673

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221-27 22 75-0

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 664 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Offenbare Unrichtigkeit bei der Festsetzung der Steuer"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

GRP Rainer Rechtsanwälte - Bewertung des Vermögens bei der Schenkungssteuer ...
Freibeträge bei der Erbschaftssteuer bzw. Schenkungssteuer sollten genutzt werden, um den Übergang des Vermögens so steueroptimiert wie möglich zu gestalten. Werden die Freibeträge überschritten, hält der Fiskus bei Erbschaften oder Schenkungen die Hand auf. Daher sollten die Freibeträge

Kartellrecht: Enge Bestpreisklauseln bei Hotelbuchungen im Internet sind zulässig ...
Der 1. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat am 4. Juni 2019 entschieden, dass Bestpreisklauseln im engen Rahmen bei Hotelbuchungen im Internet zulässig sind (Az.: VI - Kart 2/16 (V). Hotelzimmer werden vielfach über Buchungsportale im Internet gebucht. Einige Portale verpflichteten die Hotels

OLG Frankfurt: Irreführende Werbung mit Superlativen ...
Vorsicht bei Superlativen in der Werbung. Sie können leicht irreführend sein und gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, wie ein Urteil des OLG Frankfurt vom 14. Februar 2019 zeigt (Az. 6 U 3/18). Irreführende Angaben in der Werbung verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht, erklärt die Wirtschaft


Weitere Mitteilungen von GRP Rainer Rechtsanwälte


3 Männer ? 3 Geschichten ? jede etwas sehr besonderes! ...
. ?Korsisches Erbe? von Ben Vart "Die Beziehung von Emma und Uwe ist auf dem Tiefpunkt. Um ihre Gefühle zueinander abseits des Alltags zu prüfen, beschließen sie, gemeinsam Urlaub auf Korsika zu verbringen. Aber das Abenteuer, das ihrer beider Leben verändert, beginnt schon auf der Fähre.

Die Illusionen der Politik - kritische Gedanken zu aktuellen politischen Konflikten ...
Politiker reden gerne und viel. Doch was kann man ihnen wirklich glauben und bei welchen Tatsachen handelt es sich um Argumente, die nicht ganz der Wahrheit entsprechen? Uwe Petersen geht in "Die Illusionen der Politik" dieser Frage auf den Grund und erörtert eine Reihe von politischen Il

Agenda 2011-2012: Deutschlands schwelendes Problem – Einnahmenverluste von weit über 1.300 Milliarden Euro ...
Lehrte, 12.11.2018. Die enormen Einnahmen-Probleme sind den Bürgern kaum bekannt, sie wurden bestmöglich verschwiegen. Es sei daran erinnert, dass die Regierungen unter Brandt. Schmidt, Kohl, Schröder und Merkel seit 1969 rund 2.025 Mrd. Euro mehr ausgegeben haben, als der Staat eingenommen hat.

Agenda 2011-2012: Deutschlands schwelendes Problem - Einnahmenverluste von weit über 1.300 Milliarden Euro ...
Lehrte, 12.11.2018. Die enormen Einnahmen-Probleme sind den Bürgern kaum bekannt, sie wurden bestmöglich verschwiegen. Es sei daran erinnert, dass die Regierungen unter Brandt. Schmidt, Kohl, Schröder und Merkel seit 1969 rund 2.025 Mrd. Euro mehr ausgegeben haben, als der Staat eingenommen hat.


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z