Einbrüche in der dunklen Jahreszeit – den Versicherungsschutz dringend überprüfen
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
Leider kommt es sogar auch bei gut gesicherten Häusern und Wohnungen zu Einbrüchen, dennoch sollten es die Bewohner den Dieben so schwer wie möglich machen. Einbrecher lieben zwar die dunkle Jahreszeit, aber auch die Ungestörtheit. Eine anspringende Alarmanlage kann hier Wunder wirken. Stets geschlossene Haustüren, Fenster und Terrassentüren und Rollläden – auch mit speziellen Sicherungen – bieten zusätzlichen Schutz, zählt GVI-Vorstand Jürgen Buck auf.
Sollte es dennoch in der dunklen Jahreszeit zu Einbrüchen gekommen sein, sind die Bewohner zunächst ratlos. Zum Verlust von wertvollem Inventar kommt noch der Schock über die Verletzung der Privatsphäre und der Verwüstung des Eigentums. Egal wie hoch der Verlust bzw. Schaden ist, die Polizei muss immer umgehend benachrichtigt werden. Um Einbruchschäden ersetzt zu bekommen, bedarf es einen Versicherungsschutz über eine Hausratversicherung und der polizeilichen Meldung mit einer Stehlliste.
„Beim Abschluss einer Hausratversicherung sind einige Details zu beachten, wie z. B. die Vereinbarung über einen Unterversicherungsverzicht mit einer dem Hausrat entsprechender hohen Versicherungssumme“, empfiehlt der Fachmann Buck. „Zum Versicherungsschutz ist es sinnvoll, zusätzlich eine aktuelle Inventarliste mit der Auflistung sämtlicher Wertgegenstände – angefangen vom Anrufbeantworter bis hin zu Wertpapieren aufzustellen“, rät Jürgen Buck. Somit können wenigstens die materiellen Schäden bei Einbrüchen in der dunklen Jahreszeit ersetzt werden.
Weitere Informationen zum Thema „Einbrüche und dunkle Jahreszeit, Einbruchsschutz und Versicherungsschutz“ stellt die Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V. unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“ kostenlos zur Verfügung.
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Datum: 13.11.2018 - 10:43 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1669748
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Siegfried Karle
Stadt:
Heilbronn
Telefon: 07131-91332-20
Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 13.11.2018
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