Haus mit Winter-Checkliste winterfest machen - Frostschäden unbedingt vermeiden
Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an
„Frostempfindlich sind außen- aber auch innenliegende Wasserleitungen. Gelockerte Dachziegel können bei einem Sturm Passanten verletzen und ein undichtes Dach führt zu Schimmelbildung und Feuchtigkeitsschäden“ warnt Jürgen Buck, Vorstand der GVI und empfiehlt eine komplette Überprüfung des Hauses mit der Winter-Checkliste. Vor Einbruch des Winters sind dringend, nicht benötigte Wasserleitungen, in- und außer-halb des Hauses, zu entleeren. Heizungen – auch von nicht bewohnten Räumen – sollen auf kleiner Stufe laufen, um Frostschäden zu vermeiden. „Sollte es dennoch zu geplatzten Wasserleitungen kommen, sind diese Schäden vom abgeschlossenen Versicherungsschutz gedeckt“, betont der Fachmann.
Schäden an der Bausubstanz des Hauses und den Wasserleitungen während des Winters, die durch Frostschäden entstehen, übernimmt die Gebäudeversicherung. Für beschädigtes Inventar kommt die Hausratversicherung auf. „Jedoch nur, wenn der entsprechende Versicherungsschutz, wie das Risiko „Leitungswasser“ beantragt wurde“, warnt Jürgen Buck. Achtung! Nicht entleerte Außenrohre und -wasserhähne wie in der Winter-Checkliste empfohlen, können den Versicherungsschutz gefährden.
Eine Winter-Checkliste zur Vermeidung von Winterschäden und Frostschäden am Haus und Wasserleitungen stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, „Winter-Checkliste – Die 10 wichtigsten Tipps um das Haus winterfest zu machen“ zur Verfügung.
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Datum: 15.11.2018 - 10:16 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1670670
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Kategorie:
Recht und Verbraucher
Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 15.11.2018
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