Nachlassteilung - Wer bekommt was, von wem, woraus?

Nachlassteilung - Wer bekommt was, von wem, woraus?

ID: 1671248
Testamentsvollstreckerin und Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-FranzTestamentsvollstreckerin und Steuerberaterin Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz

(firmenpresse) - Essen - Die Frage nach der Nachlassteilung - auch Erbauseinandersetzung genannt - stellt sich immer dann, wenn der Erblasser mehrere Erben hinterlassen hat. Denn es gibt nur selten Fälle, wo nur ein Erbe übrig bleibt. Aus ihrer langjährigen Erfahrung als zertifizierte Testamentsvollstreckerin weiß Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, dass sich die Erben dann die berechtigte Frage stellen:"Wer bekommt was, von wem und woraus?"



Gem. § 1922 BGB geht mit dem Tode einer Person (Erbfall) deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über. Mehrere Erben bilden dabei eine sogenannte Erbengemeinschaft. Dies bedeutet, dass bei Eintritt des Erbfalles die Erbschaft jedoch in das gemeinsame Vermögen der Erbengemeinschaft aus Miterben übergeht, nicht jedoch in das eines einzelnen Erben.



Jeder Miterbe hat gem. § 2042 BGB einen Anspruch auf Auseinandersetzung hinsichtlich der Erbschaft. Diesen Anspruch kann er sogar klageweise durchsetzen. Grund dafür ist, dass die Erbengemeinschaft nicht auf Dauer angelegt ist und jeder Miterbe nur eingeschränkt über seinen Erbanteil verfügen kann. Durch die Erbauseinandersetzung erhält jeder Miterbe seinen eigenen Erbteil und ist fortan dessen alleiniger Eigentümer. Vor diesem Hintergrund liegt es auf der Hand, dass die meisten Erben daran interessiert sind, eine zügige Erbauseinandersetzung zu erreichen.



Testamentsvollstreckerin Bettina M. Rau-Franz erklärt hierzu, dass es auch Ausnahmen gibt: "Beispielsweise kann der Erblasser gem. § 2044 BGB durch eine letztwillige Verfügung die Auseinandersetzung als Ganzes oder bzgl. einzelner Nachlassgegenstände ausschließen oder von der Einhaltung einer Kündigungsfrist abhängig machen. In der Regel darf ein solcher Ausschluss 30 Jahre nicht überschreiten".





Grundlage für die Auseinandersetzung unter den Erben bietet entweder die gesetzliche oder die gewillkürte (z.B. Testament) Erbfolge durch den Erblasser. Letztwillige Verfügungen sind jedoch zwingend vorrangig zu berücksichtigen. Allerdings bleibt der gesetzliche Pflichtteil auch davon unberührt. Doch was passiert im Anschluss, wenn feststeht, dass die gewillkürte oder die gesetzliche Erbfolge greift?



"Dadurch, dass die Erbmasse ungeteilt der Erbengemeinschaft anfällt, kann die Auseinandersetzung unter den Erben zu einem Pulverfass werden, wenn der Erblasser keine genauen Anordnungen in seiner letztwilligen Verfügung getroffen oder keinen Testamentsvollstrecker zwecks Aufteilung des Nachlasses bestellt hat", weiß Bettina M. Rau-Franz aus Erfahrung.



Haben die Erben gem. §§ 2046, 2047 BGB vorrangig alle Nachlassverbindlichkeiten getilgt sowie alle Ausgleichspflichten erfüllt und stehen die jeweiligen Quoten an der Erbschaft fest, haben sie folgende Möglichkeiten, eine Auseinandersetzung zu erreichen.



1.Naturalteilung: Jeder Miterbe erhält hierbei Gegenstände (Haus, Aktien, Auto) aus der Erbmasse, ohne dass Ausgleichsansprüche entstehen.

2.Realteilung mit Spitzenausgleich: Die Verteilung wie es unter 1. geregelt wird, ist angesichts verschiedener Nachlasswerte nicht möglich. Es können sich hieraus Ansprüche auf Zahlungsausgleich ergeben. Erben, deren Erbteil den der anderen übersteigt, müssten dann an diese einen Ausgleich zahlen.

3.Erwerb aller Nachlassgegenstände mit Abfindung: Ein Miterbe bekommt mit Zustimmung der anderen den kompletten Nachlass und zahlt an die anderen quotenmäßig eine Abfindung.

4.Aufkauf der übrigen Erbteile: Ein Miterbe kauft die Anteile des/der anderen ab und zahlt sie dann aus. Die ausgelösten Erben erhalten einen Ausgleich für den Erbteilsverzicht, der Käufer wird Alleinerbe bzw. Erbe zu größeren Teilen.

5.Liquidation: Hierbei wird der komplette Nachlass veräußert. Der Erlös wird gemeinschaftliches Vermögen der Erbengemeinschaft. Dieses kann anschließend im Rahmen der Auseinandersetzung entsprechend aufgeteilt werden.



"Bei jeglichen Abfindungszahlungen, Spitzenausgleichen oder Veräußerungen von Wertgegenständen, insbesondere Firmen- und Geschäftsanteilen oder Immobilien sollten unbedingt die steuerrechtlichen Aspekte beachtet werden. Deshalb sollten vor der Auseinandersetzung des Nachlasses unbedingt detaillierte Informationen eingeholt werden," rät Testamentsvollstreckerin Bettina M. Rau-Franz.Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.



PresseKontakt / Agentur:

GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
ag(at)publicity-experte.de
0201-8419594
http://www.publicity-experte.de



drucken  als PDF  Stellungnahme des Bundesvorstandes Birgit Bessin:
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 16.11.2018 - 13:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1671248
Anzahl Zeichen: 4703

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bettina M. Rau-Franz
Stadt:

Essen


Telefon: 0201-81095-0

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 423 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Nachlassteilung - Wer bekommt was, von wem, woraus?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Roland Franz& Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Steuerermäßigung Teil I ...
Essen - Was versteht man unter "haushaltsnahen Beschäftigungsverhältnissen", "haushaltsnahen Dienstleistungen" und "Handwerkerleistungen" und wie werden diese steuerlich berücksichtigt? Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatu

Haushaltsauflösungen: An- und Verkauf über eBay steuerpflichtig ...
Essen - Personen, die Artikel über eBay angeblich privat verkaufen, sind vor einem Zugriff des Fiskus nicht geschützt. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, informi

Arbeitsverträge zwischen Angehörigen ...
Essen - Eine Erweiterung des Komplexes des Ehegattenarbeitsverhältnisses mit ähnlichen Voraussetzungen ist das Thema Arbeitsverträge zwischen Angehörigen. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in D


Weitere Mitteilungen von Roland Franz& Partner, Steuerberater - Rechtsanwälte


Thomas Jung: "Skandalurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg bestätigt Scharia" (FOTO) ...
Die Verurteilung einer Österreicherin, die dem Propheten Mohammed pädophile Neigungen nahelegte, ist rechtens. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Sie war wegen Herabwürdigung religiöser Lehren 2011 zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt wor

Birgit Bessin: "SPD und Grüne beharren auf verfassungswidrigen Quoten - mit der AfD gibt es keine sogenannten geschlechterparitätischen Regelungen" (FOTO) ...
Zur Landtagsdebatte um den Bericht der Landesregierung zu Nummer 2 des Beschlusses des Landtages Brandenburg "Gleichwertige Lebensbedingungen in Brandenburg schaffen - Demokratische Teilhabe ausbauen!" vom 15. November 2017 (Drucksache 6/7616-B) erklärt die stellvertretende Vorsitz

Was Sie über das Weihnachtsgeld wissen sollten ...
Wer bekommt eigentlich Weihnachtsgeld? Wie hoch fällt die Sonderzahlung aus? Muss ich es versteuern? Ist Weihnachtsgeld das 13. Gehalt? ARAG Experten haben Wissenswertes zum zusätzlichen Geldsegen des Arbeitgebers zusammengetragen. Was ist eigentlich das Weihnachtsgeld? Rechtlich gesehen ist

Stellungnahme des Bundesvorstandes ...
Der Bundesvorstand der AfD hat sich in seiner gerade tagenden Sitzung in Magdeburg u.a. mit der Causa "Spenden an den KV Bodenseekreis" befasst und hält fest: 1.) Frau Dr. Alice Weidel hat heute eine persönliche Erklärung zu der Angelegenheit abgegeben. 2.) Momentan wird der


 

Werbung



Sponsoren

foodir.org The food directory für Deutschland
News zu Snacks finden Sie auf Snackeo.
Informationen für Feinsnacker finden Sie hier.

Firmenverzeichniss

Firmen die firmenpresse für ihre Pressearbeit erfolgreich nutzen
1 2 3 4 5 6 7 8 9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z