P&R Container: Etwas Hoffnung für die Anleger

P&R Container: Etwas Hoffnung für die Anleger

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P&R Container: Etwas Hoffnung für die Anleger




(firmenpresse) - Im P&R-Skandal gibt es etwas Hoffnung für die geschädigten Anleger. Die Insolvenzverwaltung konnte sich den Zugriff auf die Schweizer P&R Equipment & Finance Corp. sichern.



Bei der P&R Equipment & Finance Corp. mit Sitz in der Schweiz fließen die Einnahmen, die aus Vermietung und Verkauf der Container erzielt werden, zusammen. Anders als die deutschen P&R-Gesellschaften ist die P&R-Tochter in der Schweiz nicht von den Insolvenzen betroffen. Hier läuft der Geschäftsbetrieb regulär weiter und es werden Einnahmen erzielt. Diese Einnahmen sollen letztlich den Gläubigern zu Gute kommen. Deshalb ist es wichtig, dass die Insolvenzverwaltung sich nun den Zugriff sichern konnte, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.



Wie die Insolvenzverwaltung am 15. November 2018 mitteilte, seien die Anteile an der Schweizer P&R-Gesellschaft nun auf die deutschen P&R-Gesellschaften übertragen worden. Der bisherige Anteilseigner und Unternehmensgründer sei gleichzeitig aus dem Verwaltungsrat in der Schweiz entlassen worden. Damit hat die Insolvenzverwaltung nun den direkten Zugriff auf die Einnahmen, die bei der nicht insolventen Schweizer-Gesellschaft erzielt werden. Sie solle nun als eine Art "Zahlstelle" fungieren und die Einnahmen an die deutschen Gesellschaften weiterleiten und am Ende den Gläubigern zu Gute kommen.



Die Container sollen weiterhin vermietet und zu guten Konditionen verkauft werden. Wie viel Geld die Anleger durch diese Maßnahmen am Ende wiedersehen werden, lasse sich nach Angaben der Insolvenzverwaltung noch nicht seriös abschätzen. Ziel sei aber weiterhin, im Jahr 2020 eine erste Abschlagzahlung an die Gläubiger leisten zu können. Allerdings wurden die Prüfungstermine inzwischen auf den 29. Mai 2019 verschoben.



Da die Insolvenzverwaltung nun Zugriff auf die Einnahmen aus Vermietung und Verkauf der Container hat, können die Anleger im Insolvenzverfahren immerhin mit einer gewissen Quote rechnen, Allerdings wird die Insolvenzmasse kaum ausreichen, um die Forderungen der Gläubiger vollauf zu bedienen, so dass hohe finanzielle Verluste wahrscheinlich sind. Unabhängig vom Insolvenzverfahren können die Anleger ihre Schadensersatzansprüche von im Kapitalmarkrecht erfahrenen Rechtsanwälten prüfen lassen. Die Forderungen können sich u.a. gegen die Anlageberater und Vermittler richten, wenn diese die Anleger über die bestehenden Risiken nicht aufgeklärt haben.





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Datum: 22.11.2018 - 09:05 Uhr
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