Wie ein BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt Kriminalisten schult …
„Der Graue Kapitalmarkt“ – kein farbloses Terrain. Wieder einmal durfte dieser BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt im November Kriminalbeamte über risikoreiche Geldanlagen unterrichten.
Logo des BSZ e.V.(firmenpresse) -
In dem Seminar über den Grauen Kapitalmarkt ging es um alle möglichen Spielarten von Kapitalanlagen (Fonds, Genussrechte, Nachrangdarlehen, Anleihen, Crowdfunding, Steuersparmodelle). Sie werden Anlegern in der Hoffnung auf vermeintlichen Gewinn angeboten. Diese „Geldfallen“ unterliegen nicht vollständig der staatlichen Aufsicht. Nicht immer steckt gleich von Anfang an Betrug dahinter, wenn die Geldanlage den Bach herunter geht.
P&R Container – das Containerchaos
Einstieg in das Thema des verlorenen Geldes bildete das aktuelle P&R-Containerchaos. Rund 54.000 Anlegern wurde das Investment in die Blechboxen zum Verhängnis: Container, die zum großen Teil nur auf dem Papier standen, waren seit rund 10 Jahren das Herzstück des Grünwalder Unternehmens. Auch geschlossene Fonds, die in Wälder, Immobilien, Filme oder Unternehmen investierten, werden gerne Geldgebern angeboten – oft mit nur sehr geringen Erfolgschancen aber mit hohem Risiko.
Auch wenn es spät kommt – erfolgreiche Kriminalarbeit
Für die Ermittler solcher Kapitalanlagedelikte gibt es neben viel Arbeit auch durchaus Erfolge: rund 9 von 10 Kriminalfällen werden aufgeklärt – wenn es um „verlorenes Geld“ geht. Trotzdem: Die Branche hat Hochkonjunktur, denn die Schäden gehen Jahr für Jahr in den Milliardenbereich. Infinus, Prokon, Wölbern, S&K, Göttinger Gruppe, Schrottimmobilien, neuerdings auch Kryptowährungen oder Investments in Edelmetalle wie Gold und Silber. Die Breite der Anlageangebote verführt Anleger immer aufs Neue – mit Prospekten und Informationsblättern. Nicht selten ist der Glanz dieser Verkaufsunterlagen heller und strahlender als die Entwicklung der Beteiligungspapiere am Graumarkt.
Vertrieb – Verführung mit dem Duftstoff der Rendite
Werden Investments darüber hinaus mit interessanten Geschichten „bebildert“, finden sie über hunderte von Vertriebswegen ihren Weg zum leichtgläubigen Verbraucher. Zusätzlicher Verführer: Aussichten auf hohe Ausschüttungen und oft auch noch zusätzliche Steuervorteile. Angeblich sind die Angebote auch sicher und für die Altersvorsorge geeignet – jedenfalls wenn man den Aussagen der Vertriebler glauben möchte.
Gesetze – Sicherheitsnetz mit Lücken
Dagegen hält der Staat mit immer neuen gesetzlichen Regelungen, wie Kapitalanlagegesetzbuch, Kleinanlegerschutzgesetz und Vermögensanlagengesetz. Dennoch: diesen Anlageformen ist eines gemeinsam; sie werden staatlicherseits kaum oder gar nicht kontrolliert – von einer Einlagensicherheit (wie bei Banken üblich) ganz zu schweigen. Es gilt außerdem die alte Weisheit: Je regulierter der Markt, desto „reizvoller“ und raffinierter der Versuch, diese gesetzlichen Regularien zu umgehen.
Was wirklich wichtig wäre!
Worauf Kriminalermittler und Anleger achten müssen:
• Sitz von „Geschäftspartnern“ im Ausland,
• sorgsames Lesen der Verkaufsunterlagen (Prospekt, Informationsblatt),
• Analyse der Internetseite der Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
• Vertriebsorganisationen checken und
• Gutachten von Wirtschaftsprüfern (IDW S 4) unbedingt studieren.
Das sind schon einmal wichtige Punkte – wer als Anleger vorher auf Nummer sicher gehen will, der lässt sich unabhängig vom Fachmann beraten.
Bei den BSZ e.V. Interessengemeinschaften melden sich durch die tägliche Berichterstattung viele Anleger die zu ihrer Kapitalanlage Fragen haben.
Die BSZ e.V. Interessengemeinschaften werden durch hochqualifizierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzleien betreut. Die Fachanwälte dieser Kanzleien verfügen in ihrem Fachgebiet über besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen. „Wir können damit allen betroffenen Anlegern eine qualifizierte Beratung durch Fachanwälte anbieten“, sagt Roosen. Es werden Anleger aus dem gesamten Bundesgebiet betreut.
Durch Kooperationen mit Fachanwälten für Steuerrecht, Wirtschaftsprüfern sowie externen Beratungsunternehmen erreichen diese Kanzleien einen wichtigen Kompetenzvorsprung in der Prozess- und Verhandlungsstrategie.
Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.
Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer BSZ e.V. Interessengemeinschaft anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in eine BSZ e.V. Interessengemeinschaft Ihrer Wahl kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
gödd
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO SICHERN.
Anmeldung zum Newsletter
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten, können sich hier in die Anwaltssuche eintragen lassen
Dieser Text gibt den Beitrag vom 30.11.2018 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt.
Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev(at)t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
Datum: 30.11.2018 - 11:19 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1675932
Anzahl Zeichen: 6576
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Horst Roosen
Stadt:
Dieburg
Telefon: 060719816810
Kategorie:
Geldanlage
Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Diese Pressemitteilung wurde bisher 377 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Wie ein BSZ® e.V. Anlegerschutzanwalt Kriminalisten schult …"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V. (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).
Das fragliche Angebot macht die Firma Investfinans AB aus Stockholm Deutschen Anlegern. Tatsächlich ist es aber so, dass die investierten Gelder keineswegs über eine Einlagensicherung geschützt sind. Zudem arbeitet das Unternehmen ohne Genehmigung der schwedischen Finanzaufsicht. Die Österreich
Investfinans AB: Neuer Betrugsskandal kommt auf Anleger zu! Eile ist geboten! Anlegerinteressen bündeln! ...
Das Ganze soll vollkommen ohne Risiko geschehen, weil angeblich eine Einlagensicherung für die Gelder bis zur Höhe von 100.000,- € besteht. Man wirbt im Internet mit zahlreichen Meldungen mit Investitionen z.B. im Immobiliensektor, angeblich sind hier schon mehrere hundert Millionen € inves
Gelungener Schlag gegen Cyber-Kriminalität: Jetzt Zugriff auf sichergestellte Vermögenswerte nehmen und Schadensersatzansprüche geltend machen. ...
„Es ist erfreulich, dass den Behörden nun ein empfindlicher Schlag gegen die Cyber-Kriminalität gelungen ist. Opfer und Anleger sollten nun ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um sich den Zugriff auf sichergestellte Vermögenswerte zu sichern und Schadensersatzansprüche geltend zu machenâ€
Weitere Mitteilungen von BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Ständig werden neue “Goldesel“ als Kapitalanlage angeboten. Die Frage ist nur, wer sich damit eine goldene Nase verdient? ...
Wer sich bei seiner Kapitalanlage darauf verlässt, dass ihn die BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, vor Kapitalanlageverlusten durch miese Finanzprodukte schon schützen wird, sollte sich da nicht so sicher sein. Die BaFin hat auf Ihrer Webseite folgenden Text für Kapitalanl
Immer wieder verlieren Menschen mit einer Kapitalanlage zweimal Geld! Weil sie einem Anlageberater und danach einem Anwalt blind vertraut haben. ...
Erstberatung umsonst! Man vertritt schon mehrere Hundert Anleger! Die Erfolgsausichten werden als blendend dargestellt! Wenn man die Anwaltsvollmacht unterschrieben hat sind alle Probleme gelöst. Das kann so sein, bei den geschilderten Umständen eher nicht! Anwälte die Ihren Mandanten bei
In Deutschland werden hohe Anwalts- und Gerichtskosten oft zur unüberwindbaren Hürde. Für dieses Problem gibt es jetzt eine einfache Lösung. ...
Das ist auch darin begründet, dass die Anwälte wenig Lust haben ein Mandat auf Erfolgsbasis zu führen, wo Sie Gefahr laufen, im Nichterfolgsfall mit leeren Händen dazustehen. Da überlässt der deutsche Anwalt das Kostenrisiko doch lieber seinen Mandanten und rechnet nach dem Rechtsanwaltsvergü
Kapitalanlage gescheitert? Einfach hier die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel zur Rechtsdurchsetzung beantragen. ...
Der BSZ e.V. warnt vor Anbietern die geschädigten Kapitalanlegern mit verlockenden Angeboten Ihre Dienste offerieren: Alles unverbindlich und ohne Risiko! (Oft aber doch sehr teuer und auch ohne jeden Nutzen!) Ohne praktischen Nutzen für den geschädigten Anleger sind oft auch die Ratschläge




