Urteil: Mieter müssen Einbau von Funkrauchmeldern dulden
- Landgericht Heidelberg spricht Vermieterin recht zu
- Mieter verweigerten Einbau aus Angst vor angeblichem Elektrosmog
- Gericht bescheinigt Ungefährlichkeit der Funktechnik
Das Landgericht gab einer Vermieterin recht, die bisher vergeblich versuchte, ihre Mieter dazu zu bringen dem Einbau von Funkrauchmeldern zuzustimmen. Die Mieter hatten den Einbau von Funkrauchmeldern bisher abgelehnt, da sie gesundheitliche Beeinträchtigungen durch vermeintlichen Elektrosmog fürchteten. Das Gericht stellte auf Grundlage eines Sachverständigengutachtens fest, dass die Funkrauchmelder keinen Elektrosmog verursachen und die Angst somit unbegründet ist.
Darüber hinaus überwiege das Interesse der Vermieterin, in allen Wohnungen einheitlich Funkrauchmelder installieren zu lassen. Das Landgericht hob zudem hervor, dass der durch die Funkrauchmelder entstandene Schutz für alle Mieter gegenüber Bedenken einzelner Mieter überwiege.
Bereits in diversen früheren Urteilen wurde von deutschen Gerichten entschieden, dass Mieter auch den Einbau von Stand-Alone Rauchmeldern dulden müssen, auch wenn diese bereits eigene Geräte in der Wohnung angebracht haben. Der Vermieter bzw. Eigentümer hat das Recht in seinen Wohnungen von ihm ausgewählte Rauchmelder zu installieren, warten zu lassen und die Kosten auf den Mieter umzulegen.
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Datum: 30.11.2018 - 12:19 Uhr
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