Artenvielfalt/Tag des Artenschutzes (3.3.)
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Artenvielfalt/Tag des Artenschutzes (3.3.)
NABU: Artensterben weiter ungebremst
Bund und Länder in der Pflicht - Deutschland muss Vorreiter im Artenschutz werden
Ein weiterer wichtiger Pfeiler des Erhalts von Arten ist ihr rechtlicher Schutz. Das neue Bundesnaturschutzgesetz, das seit diesem Monat in Kraft ist, müsse daher schnellstmöglich in das Landesrecht umgesetzt und dort, wo es nötig sei, durch die Länder zusätzlich gestärkt werden. Der Europäische Gerichtshof habe eindeutige Vorgaben zum Artenschutz gegeben, die der Bund immer noch missachte. Hier seien die Länder in der Pflicht, die Lücken zu schließen und dafür zu sorgen, dass beispielsweise der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen in den Randbereichen der Schutzgebiete unterlassen wird. "Alles, was von außen auf ein Schutzgebiet einwirkt, muss so streng beurteilt werden, als würde es darin liegen", sagte NABU-Artenschutzexperte Magnus Wessel.
Staats- und Regierungschefs haben 2002 auf dem Weltumweltgipfel in Johannesburg beschlossen, bis 2010 - dem UN-Jahr der Biologischen Vielfalt - den weltweiten Rückgang der Artenvielfalt zu stoppen. Dennoch nimmt das Artensterben immer weiter zu. Mittlerweile sind jede zweite einheimische Vogelart, ein Drittel unserer Pilzarten und 30 Prozent unserer Farn- und Blütenpflanzen gefährdet oder bereits ausgestorben. Der Klimawandel erfordert verstärkte Anpassungsfähigkeit und verschärft die Situation daher zusätzlich.
Für Rückfragen:
Magnus J. K. Wessel, NABU-Artenschutzexperte, Tel. 030-284984-1618.
Die Zeit läuft ab. Noch 304 Tage haben die europäischen Staaten Zeit, um das von ihnen gesetzte Ziel zu erreichen, das Artensterben in Europa bis zum Jahr 2010 zu stoppen.
Im Internet zu finden unter www.nabu.de/themen/artenschutz/internationalerartenschutz/jahrderbiologischenvielfalt/11885.html
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Datum: 02.03.2010 - 20:17 Uhr
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